Bei einer online-shop ist Lautsprecher im Ladeverkauf gekauft, der mir nicht gepasst ist.Wollte den umtauschen auf andere Waren oder mein Geld zurückbekommen. Das online-shop hat mir abgesagt- ich habe dafür keine Recht... Ich habe trotzdem Werksattuftrag gestellt, mein Lautsprecher ist vom shop genommen- und jetzt soll ich 2-3 Wochen auf nen Antwort warten, bis mein Lautsprecher man prüfen wird.. Das Geld hab ich auch nicht bekommen...
Welches Recht hab ich ? was soll ich tun?
Wie kann ich Umtauschung machen oder mein Geld zurückbekommen?
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reklamation
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Hallo Rumba
Es handelt sich hier um Fernabsatzvertrag auch wenn die Abholung durch die Käfer erledigt war.
Wiederrufsrecht steht ihnen zu 6 Monate nach Ware erhalt und nicht nur 14 Tage wie es üblich ist da die Verkäufer hat sie ihre Recht nicht belehrt.
Ob Sie die Ware beim erhalt gesiehen haben und getestet wie im normale Kauf kann sein das die Kauf Art anders geworden. Denke ich aber trotz dem nicht, genau so kann man auch beim Abhol bei die Post tun.
MfG
Cats
liebe cats, das ist falsch.
Wenn der online shop auch einen Lagerverkauf oder Laden hat in dem der Kunde den Lautsprecher kauft ( nicht nur abholt,sondern anfasst anguckt etc. und sich dann zum Kauf entscheidet) dann muß man ihn mit einem online kunden nicht mehr gleich stellen, denn dies ist der sinn der widerrufsmöglichkeit.
insofern hat der kunde ein recht auf einen mangelfreien artikel,also auch durch nachbesserung.
es gibt einige händler die sowohl einen laden haben,als auch einen online shop,die würden dann ja alle mit ihrem laden gegenüber den anderen händlern ohne onlineshop benachteiligt werden.
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"kampf den borg"
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Hallo lilicat
M.W. Kaufen bei en Online-shop ist Fernabsatzvertrag, unabhängig von die Lieferungsart, da den Kaufvereinbarung grundsätzlich online stattfand.
Rumba hat sicher die möglichkeit die Ware nicht kaufen müssen nach besichtigung bzw. geldzüruck bei bereits Bezahlung. Nach besichtung, einnehmung und Zahlung ist die Kaufmethode geändert und gerada das sollte der V belehren an die Kündin das sie nicht mehr nach die Fernabsatzvertrag jetzt kauft.
Ich habe ein Online-Shop und verkaufe z.B. bei eBay alle Käufers behandle ich nach die Fernabsatzvertrag auch wenn die der Ware bei mir im Geschäft abholen und besichtigen.
LG
Cats
rumba schrieb das er den Lautsprecher im Ladenverkauf gekauft hätte, also gelten hier die Rechte und Pflichten von VK und K beim Kauf in einem Laden!
Insofern gibt es keine widerrufsmöglichkeit innerhalb von 14 tagen nach Erhalt der Ware!
Ausserdem gibt es kein Fernabsatzgesetz mehr.
Wenn der Verkäufer in seinem Laden die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgehängt hat, muß er den Kunden über nix belehren, sondern kann davon ausgehen das dieser sich den Aushang durchliest oder seine rechte und Pflichten kennt.
ich muss doch nicht jeden belehren,sondern darf davon ausgehen das er oder sie lesen kann.( obwohl das leider häufig nicht der fall ist,aber das ist nicht das Problem eines händlers,sondern der Politik)
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"kampf den borg"
Das ist Richtig aber dann hat Rumba die Kauf bei die Online-Shop noch offen.
Oder sie hat sich verpflicht durch die Online-Shop Kauf zu die Lager zugehen;) um zu Kaufen oder züruchzutritten. ??
Das dann keine Onlie-Shop sonderen WERBUNG:
Ich denke die Umwandlung in die Kaufvertragsart solte von die kunden zugestimmt sein, ob das ist beim kauf im Geschäftsraüme automatisch so zusiehen?
-- Editiert von Cats am 18.08.2004 13:03:29
Nur Rumba kann uns sagen ob er den KAuf an sich im Internet oder im Laden getätigt hat.
groetjes :-)
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"kampf den borg"
Also - danke zu allem! Der Kauf war im Laden getätigt.
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Puh, und wo waren Sie den ganzen Tag?:)
Cats
@cat: war nett mit ihnen :-)
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"kampf den borg"
Hallo Lili-Cat
Vielen Dank, diskutierung mit ihnen macht echt Spaß und vorallem Sinn:) freue mich auf weitere Diskussionen:D
LG
Cats
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