reklamation und gutschein

7. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
flazZz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
reklamation und gutschein

Hallo,

wenn ich mir Online Schuhe bestellt habe und diese 3 Monate später wegen eines Materialfehlers reklamiere, ist der Onlinehändler, falls er den Schuh nicht nochmal liefer kann im Recht wenn er mir nur einen Warengutschein gibt?
Oder muss er mir das Geld zurück überweisen?

Gruß

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

b) Umtausch mangelhafter Ware

Ist die verkaufte Ware mangelhaft, so hat der Kunde, wenn er nicht lediglich ein individuelles Einzelstück erworben hat, einen gesetzlichen Anspruch auf Neulieferung, der praktisch im Wege des Umtausches gegen eine andere Sache der gleichen Art abgewickelt wird. Alternativ besteht daneben ein Anspruch auf Nachbesserung, d. h. Reparatur.

Mit einem Umtausch oder einer Rückgabe der Ware gegen Ausstellung eines Gutscheins muss der Kunde sich in diesem Fall nicht zufrieden geben. Auch eine Vereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Kunden auf den Gutschein verweist, ist wegen Verstoßes gegen das AGB-Recht nichtig und daher unbeachtlich.

"Lässt der Kunde sich dennoch auf die Ausstellung eines Gutscheines ein, so muss er sich hieran festhalten lassen. Auch für den Kunden gilt, dass er nur darüber entscheiden kann, ob er sich mit dem Gutschein zufrieden geben oder auf seinen gesetzlichen Ansprüchen bestehen will; hat er sich einmal für den Gutschein entschieden, dann verliert er insoweit seine gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte." (Zitat)
http://www.ihk-oldenburg.de/druckversion.php?drucken=recht_206.php

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