rücknahmepflicht bei ebay?

30. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
maik1277
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
rücknahmepflicht bei ebay?

Hallo Forum.
Ich habe seit einigen Tagen Probleme mit einem Käufer, der bei Ebay eine von mir als Privatverkäufer angebotenen Kamera ersteigert hat.
Ich habe eine Kamera mit auswechselbarem Objektiv sowie weiteres Zubehör verkauft. In der Artikelbeschreibung habe ich geschrieben, dass es sich um eine gebrauchte Kamera handelt in technischen Top-Zustand. Über das Zubehör (Objektiv usw.) hatte ich keine weiteren Angaben gemacht, doch habe ich geschrieben, dass ich gern für Fragen per e-mail zur Verfügung stehe.Nun hatte der Käufer eine Beanstandung bezüglich des technischen Top-Zustands gemacht, da das Objektiv eine kleine matte Stelle aufweist und vordert sein Geld zurück. Da ich ihm nun geantwortet habe, dass sich der technische Top-Zustand auf die Kamera bezieht und nicht aufs Objektiv, meinte er das es eine Irreführung meinerseits gewesen wäre. Mir selber ist diese Stelle nie aufgefallen. Ich bot Ihm jetzt an, einen Teilbetrag bzgl. seiner Unzufriedenheit zu Überweisen. Doch er bestehe jetzt auf eine komplette Rücknahme, da er so wie er schrieb, mit einer Wiederverkaufsminderung in 2-3 Jahren rechnen würde.
Was soll ich machen? Hatte in der Auktion auch darauf hingewiesen, das es ein Privatverkauf ohne Garantie und Gewährleistung ist.
Mfg. Maik

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Man sollte schon näher beschreiben, wo die matte Stelle zu finden ist. Eine solche auf dem Gehäuse selbst wäre unbeachtlich. Sie könnte auf der Vorderlinse sein oder auf der hinteren Linse. Jedenfalls wird es in den seltesten Fällen Auswirkungen auf die Qualität der Fotos haben. Selbst neue Objektive sind oft nicht ohne Makel, wenn man nur genau hinsieht.

Bei dem Ausdruck "Top Zustand" dürfte es sich eher um eine Anpreisung handeln, denn um eine Beschaffenheitsebstimmung, die geeignet wäre, den Ausschluss der Gewährleistung hinfällig zu machen.


Zwar ist dem Amtsgericht darin zuzustimmen, dass allein die Beschreibung "Top Zustand" sowie "sieht echt klasse aus" bloße Anpreisungen sind, mit denen der Beklagte weder eine Beschaffenheitsgarantie übernehmen wollte (vgl. LG Osnabrück, Urteil v. 21.06.2004, 2 S 180/04 , zit. nach juris) noch eine konkrete
Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 1 BGB angegeben hat.


http://www.damm-legal.de/lg-krefeld-eine-beschaffenheitsvereinbarung-in-der-ebay-artikelbeschreibung-geht-einem-klauselartigen-gewaehrleistungsausschluss-vor

Also bleibt es beim Ausschluss der Gewährleistung.

Wenn aber die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde, hätte der Käufer zu beweisen, dass

1. Das Objektiv schon bei Gefahrenübergang (Einlieferung bei der Post) diesen Fehler hatte

2. Der Verkäufer dies gewusst hat - Arglist nach § 444 BGB

Darüber hinaus ist ein Rücktritt vom Vertrag, ohne dem Verkäufer die Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben zu haben, vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Nacherfüllung geht immer vor, ständige BGH Rechtsprechung.

§ 437 BGB
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen ,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Nur wenn der Käufer die von mir angesprochenen Beweise erbringen könnte (schwierig bis unmöglich), bekäme er Recht.




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-- Editiert am 30.11.2009 17:31

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