sofort Wandlung (Geld zurück) verlangen?

15. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
tullamoor
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
sofort Wandlung (Geld zurück) verlangen?

Hallo, liebes Forum!
Ich habe vor 6 Monaten eine Waschmaschine gekauft, die ist vorgestern ausgelaufen und hat meine Wohnung unter Wasser gesetzt...
Ich habe noch am gleichen Tag eine neue Maschine (anderen) Fabrikats in einem anderen Geschäft gekauft, denn:
- mein Berg Wäsche konnte nicht warten und
- meine Erfahrungen mit 'durchrepararierten' Waschmaschinen und das daraus resultierende Vertrauen sind ganz unten einzustufen.
Der Händer verweist auf den "Kundendienst des Herstellers", den ich auf jeden Fall bei einem Großgerät zunächst einschalten müsse.
(bezügl. des Schadens: Da ich in der Nähe war und es sich um Steinboden in einer Parterrewohnung handelt, hielt sich der Wasserschaden in Grenzen, jedoch: siehe oben)
Kann ich die Abholung der Waschmaschine und mein Geld zurückverlangen?

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> vor 6 Monaten

Vor etwas mehr als 6 Monaten oder vor etwas weniger als 6 Monaten?

Nach 6 Monaten bist du beweispflichtig, daß der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Ob dir das gelingen wird?

Abgesehen davon hat der VK ein Nachbesserungsrecht, sodaß du selbst dann, wenn du beweisen kannst, daß der Mangel schon bei Übergabe vorlag, hinterher zwei Waschmaschinen hast.
Eine Rückabwicklung kannst du (noch) nicht verlangen.

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Nö ! Der Händler !!! Und nur der Händler hat Anspruch auf eine Reperatur, also nur diesen Beauftragen den Schaden zu reparieren, der kann dann den Herstellen rufen.
Ruft man selber seine Garantie ab ist die gesetzliche Gewährleistung futsch.

- mein Berg Wäsche konnte nicht warten und
- meine Erfahrungen mit 'durchrepararierten' Waschmaschinen

wie wäre ein Waschsalon gewesen ! Da du gar nicht wissen kannst was defekt war, kann man kaum von durchrepararierten Maschinen sprechen. Kann ja nur ein loser Schlauch gewesen sein.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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