soll ich mein auto zurückgeben ??

2. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
dojan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
soll ich mein auto zurückgeben ??

ich habe ein Problem und brauche dringend einen Rat. also ich habe vor ca zwei Monaten einen Mercedes CLS von einer NL gekauft, es handelt sich um einen CLS 350 CGI EZ 11/2007 ( Jahreswagen ). Das Auto habe ich in Bar für 52.000,00 euro gekauft.

Innerhalb 2 Monaten musste ich 4 mal zum Werkstatt. Folgende Fehler

1. Lichtausfall ohne Tachomeldung ( Kommentar Elektornik spinnt )

2. Motor macht geräuche und fährt nicht stabil. ein paar Zundspulen gewechselt.

3. Seit drei Wochen geht motor während der Fahrt aus. Keine Fehler gespeichert. Das ist lebensgefährich weil man nicht weiß wann es ausgeht. Einmal auf Tempo 200 auf Autobahn ausgegangen. Auto war 3 Tage im Werkstatt und da wurden ein paar Zundspulen gewechselt und noch ein paar Teile als Massnahme da keine Fehler gespeichert sind.

4. Das Problem konnte damit nicht behoben werden und auto ist seit 3 Tagen wieder in Werkstatt. Ich habe das Auto abgegeben ohne Reparaturauftrag da ich mir überlege, ein anderes CLS zu holen. das Auto will ich nicht mehr fahren.

heute habe ich einen Anruf von NL bekommen. mir wurde mitgeteilt, dass sie jetzt definitiv wissen woran das liegt. Er hat mir ein Schreiben vom Mercedes Werk von November vorgelesen, aus dem hervorgeht, dass alle Zundspulen gewechselt werden müssen und dann soll das Problem nicht mehr auftretten.

ich bin verzweifelt und weiß nicht ob ich den Reparaturauftrag bestätigen soll. wie würdet ihr euch verhalten. ? soll ich das annehmen oder doch die Wandlung durchsetzen ??

auf eine Antwort würde mich freuen.

mfg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 783x hilfreich)

> oder doch die Wandlung durchsetzen

Wie willst du die denn durchsetzen, wenn du (noch) keinen gesetzlichen Anspruch darauf hast?

Noch haben wir ja keine zwei gescheiterten Nachbesserungsversuche desselben (!) Fehlers. Und ein "Montagsauto" scheint auch (noch) nicht vorzuliegen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dojan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

deswegen bin ich hier :)

also gesetztlichen Anspruch habe ich . Zweimal schon wegen Motor war ich in Werkstatt. und in den beiden Fällen wurden Zundspule gewechselt. Reicht das nicht um von Kaufvertrag zurückzutretten oder wenigsten das Auto umzutauschen ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 783x hilfreich)

> Zweimal schon wegen Motor war ich in Werkstatt

Ja, aber einmal wegen "macht Geräusche" und einmal wegen "geht aus". Daß beides dieselbe Fehlerursache hatte, müßte wohl im Zweifel der K beweisen.

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