teilweise bereits bezahlt

5. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
go615793-30
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
teilweise bereits bezahlt

folgender Sachverhalt:

Ein Hardtop für Cabrio in Ebay Kleinanzeigen eingestellt, unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung
Käufer überweist Kaufpreis hälftig mit Vereinbarung der Abholung und Restzahlung nach ca. 4 Wochen
Käufer möchte nach 3 Wochen das Geld zurück, weil das Hardtop angeblich nicht auf sein Fahrzeug passt

ich habe das abgelehnt weil ich 2 anderen Interessenten abgesagt habe und mich auf Käufer verließ. Im Gegenteil habe ich ihn aufgefordert, das Teil wie vereinbart, jetzt in ca. 10 Tagen abzuholen und den Rest in bar zu begleichen.

er hat sich nicht mehr gemeldet, ich vermute er berät sich mit seinem Anwalt

Fragen:

muss ich einen Rücktritt akzeptieren?
Hatte bereits vor Jahren einen solchen Fall, worauf der Käufer mir eine Rücktrittsentschädigung i.H.v. 20% des Kaufpreises gezahlt hat, wie verhält sich das heute? Lagerkosten? Arbeitsaufwand usw.?
Was schlagen Sie vor?

Ich freue mich auf die Antworten, vielen Dank bereits jetzt

Probleme nach Kauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Hat man denn eine ladungsfähige Anschrift vom Käufer?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go615793-30
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

ja, alles da durch die Zahlung per Paypal Freunde, worin die Adresse für eine eventuelle Lieferung ja auch genannt wird
mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Dann würde ich den Käufer mal als erstes gerichtsfest zu Erfüllung auffordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
go615793-30
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke, dann nochmal zu meinen Anfangsfragen:
Fragen:

muss ich einen Rücktritt akzeptieren?
Hatte bereits vor Jahren einen solchen Fall, worauf der Käufer mir eine Rücktrittsentschädigung i.H.v. 20% des Kaufpreises gezahlt hat, wie verhält sich das heute? Lagerkosten? Arbeitsaufwand usw.?
Was schlagen Sie vor?

Ich freue mich auf die Antworten, vielen Dank bereits jetzt

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von go615793-30):
muss ich einen Rücktritt akzeptieren?

Da sehe ich derzeit keine Rechtsgrundlage für.



Zitat (von go615793-30):
Hatte bereits vor Jahren einen solchen Fall, worauf der Käufer mir eine Rücktrittsentschädigung i.H.v. 20% des Kaufpreises gezahlt hat, wie verhält sich das heute?

Pauschaler Schadenersatz liegt in der Regel zwischen 10-25%.



Zitat (von go615793-30):
Lagerkosten? Arbeitsaufwand usw.?

Im Privatbereich recht problematisch, desweiterem müsste er dafür erst mal in Verzug sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Da sehe ich derzeit keine Rechtsgrundlage für.
Bevor man das genau sagen kann, sollte man doch erstmal abklären, ob bhier nicht evtl doch Fehler in der Beschreibung gemacht wurden.

Folgendes wäre gut denkbar: Der TE gibt in seiner Annonce an, dass hardtop pass auf alle Autos X!

Könnte aber gut sein, dass sich irgendwas bei den verschiedenen Modelljahren geändert hat und das Hardtop nun halt doch nicht passt.

Daher wäre doch erstmal zu klären, ob das was der Käufer sagt evtl doch einfach zutreffend sein könnte...

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