Hallöchen,
Kurze Frage:
Man kauft einen Artikel, dieser funktioniert nicht, man schickt ihn zurück, bekommt aber das Geld nicht wieder.
Der Verkäufer bietet aber noch andere Artikel an. Hat man das Recht einfach einen anderen Artikel zu kaufen und darauf zu verweisen, dass der Verkäufer schon einen gewissen Geldbetrag überwiesen bekommen hat?
-----------------
""
trotz Rückgabe kein Geld zurück, anderen Artikel?
23. Dezember 2013
Thema abonnieren
Frage vom 23. Dezember 2013 | 11:07
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 6x hilfreich)
trotz Rückgabe kein Geld zurück, anderen Artikel?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 23. Dezember 2013 | 13:15
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 752x hilfreich)
quote:
Hat man das Recht einfach einen anderen Artikel zu kaufen und darauf zu verweisen, dass der Verkäufer schon einen gewissen Geldbetrag überwiesen bekommen hat?
Das nennt sich Verrechnung, also grundsätzlich ja.
quote:
man schickt ihn zurück
Da wäre ich vorsichtig. Der VK könnte auch den ersten Kaufvertrag durch Zusendung eines mangelfreien Artikels erfüllen (Nachbesserung), dann hättest du beim Kauf eines anderen Artikels dann zwei gekauft (und müßtest den zweiten auch bezahlen).
Man müßte also zumindest eindeutig und beweisbar den Rücktritt im ersten Fall erklärt haben.
-----------------
""
#2
Antwort vom 23. Dezember 2013 | 14:22
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 996x hilfreich)
Man kann bei einem Mangel nicht einfach zurücktreten, Widerruf wäre denkbar, aber wahrscheinlich ist die First dafür schon abgelaufen.
Man müsste vor einem Rücktritt dem Verkäufer erst Gelegenheit zur Nachbesserung geben, mit Fristsetzung. Dann kann man bei Fristablauf zurücktreten.
-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
255.201
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten