Hallo, ich habe eine Frage zu Ware die ich nicht bestellt habe, aber zugesandt bekam. Kurz zum Hintergrund: Ich hatte bei der Firma vor rund einem Monat einen Artikel gekauft der bei mir erheblich gebraucht ankam. Den schickte ich mit dem Vermerk zurück das ich mein Geld zurück möchte. Nach langer Prüfung des Vorgang erhielt ich rund 3 Wochen später auch das Geld zurück. Gestern nun schickte mir die Firma aber den Artikel erneut. Auf die Frage was das soll, antwortete man mir das es sich um ein Versehen handele. Ich möchte die Ware bitte zurücksenden. Nun meine Frage: Kann ich auf Vorabüberweisung der Portokosten bestehen, oder habe ich diese ersteinmal selbst zu tragen ? Ich befürchte nämlich das ich den Kosten für die Rücksendung auch eine Weile hinterherlaufen muss.
Vielen Dank für Ihre Hilfe !
unaufgefordert zugesandte Ware
19. Juni 2007
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Frage vom 19. Juni 2007 | 22:11
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
unaufgefordert zugesandte Ware
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 19. Juni 2007 | 23:28
Von
Status: Lehrling (1828 Beiträge, 211x hilfreich)
Du musst keine Vorkasse leisten. Ich würde meinen Ar... erst gar nicht zur Post bewegen, sondern das Paket vom Spediteur abholen lassen.
#2
Antwort vom 19. Juni 2007 | 23:40
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Können die das Paket dann nicht auch ablehnen, und bleibe auf den Kosten für die Spedition sitzen ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Juni 2007 | 09:13
Von
Status: Weiser (16984 Beiträge, 5891x hilfreich)
Du hast das falsch verstanden, die Firma soll die Spedition beauftragen, nicht du. Du bist nur zur Herausgabe verpflichtet, du bist nicht dazu verpflichtet das Paket zu versenden.
Viele Grüße, Michael
#4
Antwort vom 20. Juni 2007 | 11:37
Von
Status: Lehrling (1828 Beiträge, 211x hilfreich)
Genauso habe ich das gemeint!
#5
Antwort vom 20. Juni 2007 | 18:44
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Ahh, jetzt hab ich´s geschnallt Vielen Dank für den genialen Tip !
Und jetzt?
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