Guten Tag,
ich habe bei einer Druckerei Drucksachen bestellt und auch geliefert bekommen. Zusätzlich zur meinen Waren waren auch noch 4 Pakete dabei die für einen anderen Kunden bestimmt waren. Die Druckerei Antwortete mir ich kann die Ware entsorgen. Der Kunde bekommt neue Ware.
Da es sich um große Werbebanner handelte, die ich nicht kostenlos hätte entsorgen konnte und ich wußte das die Banner einen Nettowert von 1500€ haben, habe ich überlegt, was ich damit machen könnte.
Also habe ich den Kunden, für den die Ware bestimmt war selbst angeschrieben und gefragt, ob er Interesse an der Ware hätte. Der hat meine Mail an die Druckerei weitergeleitet und die wollen die Pakete jetzt doch wieder haben.
Ich hatte dann gesagt, dass die Plakate ensorgt sind. Die Dame von der Druckerei meinte sie hätte eine Mail vorliegen, in der ich ihrem Kunde die Ware verkaufen wolle und das das eine Straftat wäre.
Dürfte ich die Ware weiterverkaufen?
Darf die Druckerei, nachdem Sie mir gesagt hat ich kann die Ware entsorgen die Ware zurückfordern?
Mit freundlichen Grüßen
Frager123123
unaufgeforderte Ware
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Die Druckerei hat dir die Ware nicht geschenkt! Sie hat dich darum gebeten diese zu entsorgen. Du warst nicht berechtigt diese zu verkaufen. Du hättest sagen können: "Ja, o.k., ich entsorge die Ware aus Kulanz oder gegen Entgeld" Oder auch: "Nein mache ich nicht, lassen Sie Ihre Ware wieder abholen". In beiden Fällen gehört dir die Ware nicht! Selbstverständlich kann die Druckerei deren Ware wieder zurückfordern wenn diese nun noch existiert.
Danke für die Antwort
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Sie hat dich darum gebeten diese zu entsorgen. Du warst nicht berechtigt diese zu verkaufen.
Sehe ich anders. Die Druckerei wollte offenbar das Eigentum daran aufgeben (Derelinquierung). Ich sehe da ohne weitere Anweisungen ("entsorgen ja, verkaufen nein") keine lebensnahe Interpretation, nach der dies eine echte (Schenkungs-)Auflage wäre.
Zitat:in der ich ihrem Kunde die Ware verkaufen wolle und das das eine Straftat wäre
Welche sollte das sein? Da die Ware weder gestohlen noch abhanden gekommen ist, liegt keine Hehlerei vor. Da die Druckerei das Eigentum aufgegeben hat, liegt keine Unterschlagung vor. Da der potentielle Käufer über nichts getäuscht wurde, liegt kein Betrug vor (gegenüber der Druckerei erst recht nicht, oder hat der TE dieser zugesichert, daß er die Ware entsorgt? Und selbst dann würde ich das verneinen.).
ZitatDie Druckerei Antwortete mir ich kann die Ware entsorgen. Der Kunde bekommt neue Ware. :
Dafür hast Du hoffentlich Beweise?
Mal eine ganz dumme Zwischenfrage:
Aus welchem Grund sollte eineDruckerei überhaupt neue Ware herstellen wenn die alte 1500€ wert ist? Das Paket 2x zu versenden steht doch in keinem Verhältnis dazu Ware im Wert von 1500€ neu zu erschaffen. Hab ich einen Denkfehler???
ZitatMal eine ganz dumme Zwischenfrage: :
Aus welchem Grund sollte eineDruckerei überhaupt neue Ware herstellen wenn die alte 1500€ wert ist? Das Paket 2x zu versenden steht doch in keinem Verhältnis dazu Ware im Wert von 1500€ neu zu erschaffen. Hab ich einen Denkfehler???
Darum habe ich ja gefragt, ob es für die Behauptung, die Druckerei habe gesagt, er solle das Zeug einfach entsorgen, Beweise gibt;-)
Von mir ebenfalls eine dumme Zwischenfrage: warum geht man als TS davon aus, dass der Kunde einem die Plakate abkaufen möchte, wo er sie doch von der Druckerei geliefert bekommt? Die doppelte Menge wird er ja wohl nicht benötigen.
ZitatVon mir ebenfalls eine dumme Zwischenfrage: warum geht man als TS davon aus, dass der Kunde einem die Plakate abkaufen möchte, wo er sie doch von der Druckerei geliefert bekommt? Die doppelte Menge wird er ja wohl nicht benötigen. :
Eine mögliche Antwort: Die Druckerei muss die Werbebanner ja erst erneut herstellen. So lange muss der eigentliche Kunde darauf verzichten. Wenn er die Werbebanner mittlerweile dringend benötigt, wäre er auf den Deal evtl. eingegangen. Wie der Kunde sich dann mit der Druckerei geeinigt hätte, steht wieder auf einem ganz anderen Blatt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten