unfreie Rücksendung & Ersatzwunsch

5. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
samoa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
unfreie Rücksendung & Ersatzwunsch

Hier scheiden sich nun die Geister....Montag morgen Sonderfälle...

1) Paket kommt unfrei von Kunden an uns zurück
2.) Wir nehmen das Paket erst mal an, zahlen die 15 EUR ....hätte sich ja nun auch um das Aussüben des Widerrufrechts durch unfreie Rücksendung handeln können
3.) Paket wird geöffnet - es enthält 1 Produkt im Wert von 13,49 EUR (Ursprungswert lag bei 6 Produkten zu 80,94 EUR)
4.) Zettel liegt bei - bei Transport kaputt gegangen - bitte um Ersatzlieferung

An und für sich ist das bei uns GAR KEIN Thema. Wir sind wirklich sehr kundenfreundlich. Aber das finde ich schon etwas sehr frech - vorallem, da es sich ja nicht um einen Widerruf handelt, bei dem wir die 15 EUR übernehmen müssten sondern um einen Mangel.

Die Sendung wurde ursprünglich per Nachname versendet. Das Geld erhalten wir also von der DHL in vollem Umfang. Aber wie bringt man dem Kunden nun bei, dass die 15 EUR von ihm zu tragen sind..eigentlich....

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16400 Beiträge, 5803x hilfreich)

quote:
vorallem, da es sich ja nicht um einen Widerruf handelt, bei dem wir die 15 EUR übernehmen müssten

Nein, müßt ihr nicht. Das erhöhte Entgeld für den unfreien Versand geht zu Lasten des Kunden, da er zur Kostenminimierung verpflichtet ist.
Genauso im Fall der Mängelrüge. Das erhöhte Porto geht zu Lasten des Kunden.
6,90€ wäre normales Porto, also hat der Kunde 8,10€ selbst zu tragen. Die 6,90€ habt Ihr, für diese Mängelrüge, zu tragen.

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-- Editiert micbu am 05.09.2011 16:44

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#2
 Von 
samoa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wie bringe ich das Sachlich dem Kunden bei. Bestellbestätigung bzw. Umtauschsbestätigung senden und dort gleich den Hinweis mit einbauen, dass er 8,10 EUR Porto nachträglich zu zahlen hat?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16400 Beiträge, 5803x hilfreich)

Schreib ihm das genau so.
Der K ist zur Kostenminimierung verpflichtet, daher erstattest du nur die Kosten des normalen Versandes wenn die Mängelrüge berechtigt ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
samoa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ob das Produkt auf dem Versandweg kaputt gegangen ist, oder das zuhause beim Kunden passiert ist, lässt sich nicht nachvollziehen. Aber darum geht es ja auch nicht.

Ich schreibe also wie folgt:

Sehr geehrter Kunde xy,

nachstehend finden Sie Ihre Umtauschbestätigung.

Da Sie als Kunde bei einer Reklamation auf Grund eines Mangels zur Kostenminimierung verplichtet sind, bitten wir Sie den durch die unfreie Rücksendung enstandenen Kostenanteil i. H. von 8,10 EUR auf unser Konto zu überweisen. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

15,00 EUR DHL Gebühr für den Service "Unfrei"
-6,90 EUR DHL-Produkt Paket

= 8,10 EUR Differenz, die zu Ihren Lasten gehen.

Nachstehend finden Sie unsere Kontodaten.

XXXXXXXXXXXXX

Sobald die Zahlung bei uns eingeht, senden wir Ihnen das Produkt zu; wie von Ihnen als Wunsch geäußert und schriftlich dem Paket beigelegt.

___________________________________

Ich möchte das Paket nicht per Nachnahme zusenden, da dann einfach die Annahme verweigert wird, daher die Vorkassenbitte.

Sollt der Kunde die Erstattung wünschen, so erhält er von mir den Ursprungspreis abzgl. der 8,10 EUR, richtig? Das wären dann 5,39 EUR.




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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Onlyly
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 42x hilfreich)

quote:
Sollt der Kunde die Erstattung wünschen, so erhält er von mir den Ursprungspreis abzgl. der 8,10 EUR, richtig? Das wären dann 5,39 EUR.

Richtig.

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