unfreie Rücksendung annehmen?

31. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)
unfreie Rücksendung annehmen?

Hallo, liebe Mitstreiter

Wie ist das jetzt mit einer unfreien Rücksendung?
Ich habe einen Artikel € 8,00 per Fernabsatz verkauft.
Jetzt kam er unfrei ohne Ankündigung zurück.
Portokosten: € 12,00

Heißt, wenn der Käufer das teil behalten hätte, wäre es billiger gewesen.

Bin ich grundsätzlich verpflichtet, ein unfreies Paket anzunehmen, das nicht angekündigt wurde, wo ich dann ja noch nicht einmal weiß was drin ist?

Wenn ich es angenommen habe, kann ich die Kosten dem K in rechnung stellen?

Im Normalfall handhabe ich eine Rücksendung so, dass ich bei DHL eine Online-Frankierung vornehme, und dem K den Link zusende, so dass dieser nur ausdrucken, aufkleben und abschicken muss, ohne in vorkasse zu gehen.

Aber so ein Verhalten, unnötigerweise hohe Kosten zu verursachen, ist absolut überflüssig.

wie schaut es rechtlich aus?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17400 Beiträge, 5952x hilfreich)

quote:
Bin ich grundsätzlich verpflichtet, ein unfreies Paket anzunehmen, das nicht angekündigt wurde, wo ich dann ja noch nicht einmal weiß was drin ist?

Ja.

quote:
Wenn ich es angenommen habe, kann ich die Kosten dem K in rechnung stellen?

Jein.
Du darfst dem Kunden das in Rechnung stellen was über das normale Porto hinausgeht. Bei z.B. DHL wären das also 5,10€ die der Kunde selbst zu tragen hat. 6,90€ gehen als normales Porto zu deinen Lasten.

quote:
wie schaut es rechtlich aus?

Ganz schlecht für den VK


Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Danke Michael,

so ähnlich habe ich mir das schon gedacht.

Kann man das irgendwo nachlesen?





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#3
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Bist du gewerblich?
Dann mach die AGBs so, dass unter €40,- Warenwert die Rücksendung auf Käuferkosten geht.
Sonst versuch die Differenz bei der Kaufpreiserstattung abzurechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17400 Beiträge, 5952x hilfreich)

quote:
Kann man das irgendwo nachlesen?


Umgekehrt! Der K darf die Kosten nicht unnötig in die Höhe treiben. Der K verstößt gegen diesen Grundsatz, also hat er die erhöhten Kosten zu zahlen.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Na gut, mal sehen, ob er das auch tut.

@sad

Das mit den AGBs ist o ne Sache.
Da kann man so viel falsch machen, dass ich beschlossen habe, lieber keine zu haben.


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17400 Beiträge, 5952x hilfreich)

Das mit den Kosten beim Rückversand in den AGBs ist ja auch Quatsch, das muß in die Widerrufsbelehrung rein. Was steht denn in deiner Widerrufsbelehrung?

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17400 Beiträge, 5952x hilfreich)

Daß der VK die Annahme nicht verweigern darf!

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17400 Beiträge, 5952x hilfreich)

quote:
Natürlich kann der VK die Annahme verweigern. Besonders bei Sachen unter 40 ,- Euro

Nö.
Woher soll denn der VK wissen was drinn ist?
Hast du alle deine Verkäufe im Kopf? Bestimmt nicht und schon gar nicht der Mitarbeiter der die Ware annimmt. Außerdem ist es fraglich was bei einer Rücksendung einer Ware unter 40€ vereinbart war.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
SteMa
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 15x hilfreich)

Naja besonders clever ist die Art Kunde die unfrei zurück schickt, es annahmeverweigert wird und der Kunde es selbst auch wieder annahmeverweigert *dooooing*

Und dann nach ca 4 Wochen die Rechnung über 30 - 40 Euro bekommt weil die Sache zum versteigern zu geringwertig war =))

Da ist das geheule dann immer ganz groß =)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Nun ja,
Den Passus mit den 40 Euros habe ich in der Widerrufsbelehrung nicht drin, werde ihn jetzt aber wohl reinnehmen.

Ich habe dem Kunden die Kosten nun abzügl. der Versandkosten, die bei frankierter Sendung entstanden wären in Rechnung gestellt.

Mal schauen, was passiert.

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