Hallo habe folgendes Problem:
Ich habe bei einem Internet-Versandhaus ein Elektrogerät für 62€ gekauft. Nachdem das Gerät einen Fehler hatte, telefonierte ich mit dem Versandhaus, welches mir sagte, ich solle das Gerät zu ihnen zurückschicken, sie würden mir dann ein neues zusenden. Also schickte ich das Gerät unfrei zurück zum Versandhaus (ein Rücksendeformular gab es nicht). Diese haben das Gerät nun nicht angenommen und es kam ungeöffnet zu uns zurück. Nun hätten wir 12€ bezahlen sollen. Ich habe die Annahme des Päckchens verweigert. Das Versandhaus meint nun, dass die unfreie Zurücksendung reklamierter Ware keine rechtliche Grundlage hätte. Stimmt das? Wie soll ich mich verhalten?
Für Antworten bin ich sehr dankbar.
Grüüße Simeon
unfreie Rücksendung reklamierter Ware
25. September 2004
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Frage vom 25. September 2004 | 14:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
unfreie Rücksendung reklamierter Ware
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 25. September 2004 | 20:55
Von
Status: Schüler (464 Beiträge, 184x hilfreich)
Auch wenn der Verkäufer laut Fernabsatzgesetz die Kosten der Rücksendung tragen muß, heißt das nicht, daß man einfach die Ware unfrei zurücksenden darf, da hierbei zusätzliche Postgebühren anfallen.
Zumindest muß man sich zuvor mit dem Verkäufer abstimmen, wie er sich die Rückgabe vorstellt, also ob er beispielsweise eine Paketmarke nachträglich übersenden will, ob er die Versandkosten erstattet, ob er die Ware abholen läßt oder ob man tatsächlich unfrei versenden soll.
Telefonische Absprachen sind im Streitfall nicht beweisbar und daher praktisch wertlos.
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