unvollständige Lieferung, angeblicher Fehler beim Einstellen der Ware

8. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mimau
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
unvollständige Lieferung, angeblicher Fehler beim Einstellen der Ware

Hallo miteinander!
Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.

Ich habe bei einem Onlinehändler Angelköder bestellt, per Vorkasse bezahlt. Das von mir gewählte Farbedekor war mit einer Packungsgröße von 11 Ködern angegeben. Andere Dekore des gleichen Köders waren mit 2 Ködern Inhalt angegeben. So bestellte ich die letzten 3 verfügbaren Packungen.
Die Farbe um die es sich handelt sorgt derzeit für Unruhe da ein Hersteller behauptet dass es sein Farbedekor sei und ein Anderer diese Farbe unrechtmäßig nutzt.

So erklärte ich mir auch die größere Menge für gleichen Preis- vielleicht will der Händler diese Farbe loswerden. Weiterhin wirbt der Onlineshop auf seiner Startseite pauschal mit Rabatten ,10%, 20%,30%, 80%. Derartige Dumpingpreise für einzelne Ködermodelle bei anderen Händlern sind hin und wieder, aber regelmäßig, zu finden.

Ich erhielt eine Kaufbestätigung auf der die Menge 11 deutlich vermerkt war. Ich erhielt eine Versandbestätigung, auch hier die Menge 11. Ich erhielt heute die Ware, mit inliegender Rechnung und Lieferschein. Auch hier jeweils die Mengenangabe 11. Auf dem Lieferschein würde mit Filzstift jeder Posten beim Packen abgehakt.

Geliefert wurden 3 Packungen á 2 Köder, anstelle der 11.

Ich habe dem Händler eine Nachricht geschrieben, nachgefragt ob meine Zahlung einging, ob es zu einem Kaufvertrag kam oder ob es sonstige Probleme gab. Er antwortete mit einem deutlichen ja, es kam zum Vertrag die Ware ist geliefert worden.

Daraufhin habe ich den Inhaber telefonisch kontaktiert und das Problem der fehlenden Ware angesprochen.
Er behauptete daraufhin dass da was schief gelaufen ist und er das ändern muss...." Das sind immer nur 2 Köder..." Der Artikel ist jedoch nicht mehr verfügbar (ich habe die letzten e Pakete bestellt) und so im Shop auch nicht mehr zu sehen.
Er behauptete im nächsten Moment dass er gerade am Rechner sitzt und in der Artikelbeschreibung steht dass es 2 Köder sind. Ich konfrontierte ihn mit einem Foto dass ich vor dem Kauf von seinem Angebot gemacht habe (um es einem Freund zu senden) und das Feld der Artikelbeschreibung deutlich leer ist. Die einzigen Angaben sind Hersteller, Preis, verfügbare Artikel und eben die Menge von 11.
Daraufhin wurde er sehr unfreundlich, meinte dass das nicht sein Problem ist und er einen Teufel tut und Ware nachliefert. Das Gespräch wurde daraufhin seinerseits beendet.

Ich habe ihn daraufhin (wie in seinen AGBs gefordert) nochmals schriftlich über den Sachverhalt informiert, um Nachlieferung und zeitnahe Kontaktaufnahme gebeten, Gesprächsbereitschaft bezüglich Ersatzlieferung eines anderen Dekors bei Nichtverfügbarkeit angeboten und deutlich gemacht dass ich bei Nichterfüllung des Vertrages seinerseits weitere Schritte einleiten werde die evtl. Zusätzliche Kosten für ihn mit sich bringen können.

Ich drücke ebenso mein Unverständnis aus dass er bezüglich der angeblichen Artikelbeschreibung derartige Behauptungen aufstellt und ich die Aufforderung zum Rücktritt vom Kaufvertrag meinerseits als notigend empfinde.

Grundsätzlich ist es nicht meine Art wegen einer solchen Sache eine "Welle" zu machen. Die Art mit dem Problem umzugehen, derart ignorant und arrogant zu sein bringt mich hier allerdings auf die Palme.

Mir ist klar dass dem Händler -(sollte es wirklich ein Versehen gewesen sein) ein "Schaden" von ca. 70 Euro entsteht. Allerdings hatte er während des Angebots, der Bestätigung der Bestellung, dem händischen packen der Ware mit Lieferschein uns Stift sowie meiner gezielten Nachfrage mehrfach die Möglichkeit zu intervenieren.

Nun mein konkretes Problem: frei nach dem Motto- Hunde die bellen beißen nicht möchte ich nicht wirklich einen Anwalt einschalten. Obwohl mir die dreiste Art dieses durchaus großen Anbieters echt gegen den Strich geht.

Welche Möglichkeiten habe ich noch um den "Druck" zu erhöhen? Fristsetzung bis Einschreiben ist für morgen angedacht.

Sorry für den langen Text. Hab mich so kurz wie möglich gefasst.

Danke euch!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Du kannst eigentlich alles machen was Du willst, denn Du bist formal im Recht.

Aber es ist zu erwarten, dass der Verkäufer den Kaufvertrag wegen Irrtum anficht und somit rückwirkend beendet.
Dafür sehe ich auch gute Chancen, da die übliche Verpackungsmenge ja lt. Deiner Aussage 2 ist.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mimau
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sir Berry!

Dass die übliche Verpackungseinheit 2 ist war weder aus seinem Angebot, noch aus Produktbildern, noch der Beschreibung ersichtlich.
Kann er wegen Irrtum anfechten wenn das Angebot in seiner vorgelegenen Form durchaus denkbar möglich wäre??

Kann er den Irrtum sogar nach meiner direkten Nachfrage geltend machen?

Würde das für mich bedeuten dass er die Ware zurückfordern kann und den Kaufpreis einfach nur zurück überweisen muss?

Danke für deine schnelle Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mimau
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Und: könnte ich nicht eine Fist von 2 Wochen setzen, das zu erwartende Ignorierten des Händlers abwarten und so seine Frist, in der er Irrtum anmelden kann, verstreichen lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Bisher wurde keine gerichtsfeste Frist gesetzt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mimau
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Nein. Hat sich bisher alles heute abgespielt. Ware wurde erst heute geliefert.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Mimau):
Und: könnte ich nicht eine Fist von 2 Wochen setzen, das zu erwartende Ignorierten des Händlers abwarten und so seine Frist, in der er Irrtum anmelden kann, verstreichen lassen?


Klar, nur warum gehst Du von zu erwartendem Ignorieren aus? Nicht alle Händler sind im Vertragsrecht sattelfest, manche stellen ja sogar hier Fragen, aber sowas sollte jeder Händler aus dem Gründerseminar wissen.

Aber versuch es halt, denn Du willst ja was von ihm, nicht umgekehrt.

Nur was machst Du, wenn Deine Erwartung eintritt und er nicht reagiert? Willst Du dann klagen?

berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
nur warum gehst Du von zu erwartendem Ignorieren aus?

Vermutlich deswegen:
Zitat (von Mimau):
meinte dass das nicht sein Problem ist und er einen Teufel tut und Ware nachliefert.




Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur Nachlieferung der fehlenden Ware
– Fristsetzung für die Beseitigung des Sachmangels nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis


Dann abwarten was er antwortet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mimau
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

"Ich will ja was von ihm, nicht umgekehrt...."

Ich denke dass ist das Problem. Der Verkäufer ist das vermutlich echt egal.

Hab ne Nacht drüber geschlafen.

Ich werde jetzt die gesamte Bestellung zurückschicken. Der ganze "Kleinkram" ist doch den Ärger und Streitigkeit nicht wert.

Ich werde allerdings eine Situation schaffen in der durchaus der Verkäufer etwas will.

Ich werde meine Reichweite nutzen, ein Inboxing Video machen und die Geschichte schön detailliert für Zuschauer erzählen.

Ich werde mich jetzt damit auseinandersetzen wie weit meine rechtlichen Möglichkeiten gehen die Geschichte legal breit zu treten. Auf Moral werde ich jetzt keinen Wert mehr legen. Ich werde jetzt auch mehr drauf Wert legen wieder in richtige Fachgeschäfte zu gehen und diese online-kauf-geschichte zur Verfügung zu stellen. Die Fachgeschäfte warnen ja immer vor dem "ach so bööööosen" Internet. Die werden den rest übernehmen.

Dann muss die Situation eben umgedreht werden.
Die einen Händler geben viel Geld für Werbung aus. Dieser Händler soll merken dass er wenig Geld für sehr viel Werbung ausgegeben hat.

Was ich weiss muss er auch wissen: die Szene ist überschbar. Er als Internethändler kennt ja die Vorzüge des Internet. Er wird jetzt auch die Nachteile kennen lernen. Mund-zu-Mund-propaganda geht hier eben auch schneller.

Mal sehen welchen Erfolg in Zukunft seine super Angebote mit 80% Rabatt haben werden wenn der Kunde so einen Rotz ,wie ich ihn gerade erlebe, erwarten kann.

Wie Oma sagte:" wer billig kauft kauft doppelt."
Stimmt wohl.
Aber es stimmt wohl auch dass man für den ein ersten Eindruck keine zweite Chance hat.

Ich danke den Helfenden hier für ihre Tips. In so einer Situation ist es sehr entlastend wenn wenn andere Leute mitdenken. Danke dafür.

Aber wenn man sich auf das wichtige konzentriert: man geht angeln um zu entspannen, den Alltag abschalten zu können und eine schöne Zeit zu verbringen. Das werde ich jetzt auch bei der Geschichte mit dem Händler einhalten. Raus aus meinem Alltag, abhaken. Aber: es wird nachgetreten..

Danke euch.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mimau
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Und: ich werde später den Hersteller der Köder kontaktieren und diese Geschichte erklären. Es ist eine Junge und hippe Firma in Deutschland die viel Wert auf ihr Image legt.

Ich persönlich verbinde mit dem Köder an sich jetzt mehr Ärger als positive Erfahrung. Mir ist klar dass der Köder und die Herstellerfirma nichts dafür kann. Aber ich werde wohl diese Köder nicht mehr nutzen können ohne mich irgendwie doch über die Geschichte zu ärgern. Also bleiben die raus aus meiner Köderbox.
Dann wird der Stein auch dort Weiterrollen.

Schönen ruhigen Tag euch!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Mimau):
Dann wird der Stein auch dort Weiterrollen.


Da sollte man übrigens gewaltig aufpassen.
Du wärst nicht der Erste, der von seinem eigenen Stein überrollt wurde.

2x Hilfreiche Antwort

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