Habe ein gebrauchte Notebook gekauft, bei dem ein unerklärlicher Fehler auftrat. Habe dieses innerhalb von 12 Monaten an den (gewerblichen) Verkäufer gesendet. Der hat in einem Telefonat den Fehler u. dessen Ursache so geschildert, als wäre er ihm nur allzugut bekannt.
Meine Recherche ergab - entsprechend einem Forum - dass es sich offensichtlich um einen Fehler handelt, der bei einer grossen Anzahl dieser Notebookmodelle nach etwa dem gleichen Zeitraum auftritt. Käufer, die dieses Notebook neu erstanden hatten, konnten den Fehler zT. kostenlos beheben lassen (Kulanz/Garantie/Gewähr, das weiss ich nicht).
In dem Forum waren die gleichen Fehlerursachen genannt, wie sie mir der Verkäufer angeführt hatte.
Habe nun Probleme mit der "Beweislast". Obwohl dem Verkäufer offensichtlich bekannt ist, dass der Fehler schon beim Hersteller liegt (dessen Garantieleistung jedoch def. abgelaufen ist), behaupter er, dieser kann durch mich hervorgerufen sein (ohne dass er mögliche Argumente liefert).
Die genannten Fehlerursachen waren:
Unzureichende Lüfterleistung und einseitiges Anfassen des Notebooks beim Anheben. Bei beidem kann ich nicht erkennen, dass dies ein Anwenderfehler sein kann.
Reicht diese Argumentation, um den Verkäufer zum Ersatz bzw. Auszahlung des Kaufpreises zu bewegen?
Referenzurteile habe ich leider nicht so leicht gefunden:
Gewährleistung Verbrauchsgüterkauf
Herstellerfehler
Vielen Dank im Voraus
verbrauchsgüterkauf - herstellerfehler
18. Dezember 2007
Thema abonnieren
Frage vom 18. Dezember 2007 | 01:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
verbrauchsgüterkauf - herstellerfehler
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 18. Dezember 2007 | 10:01
Von
Status: Weiser (16922 Beiträge, 5884x hilfreich)
Wie lange ist der Kauf her?
Nach 6 Monaten mußt DU beweisen, daß es sich um einen Sachmangel handelt.
Viele Grüße, Michael
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