Hallo,
Ich habe mit einem Bekannten einen mündlichen Vertrag abgemacht und ihm einen Beamer mit 2 Lampen für 250€ verkauft. 125€ habe ich sofort bekommen, 125€ sollte ich noch bekommen.
Ich habe den Beamer selber einige Wochen genutzt und ihn dementsprechend Privat als gebraucht verkauft.
Der Beamer hat dann 3 Tage, nach seinen Aussagen, bei ihm funktioniert. Danach war er kaputt (Netzteil bzw das EVG im Netzteil). Und ich habe ihm angeboten zu gucken, ob ich den Beamer für ihn reparieren kann.
Das kann ich aber nicht, es sei denn, es würden Ersatzteile gekauft werden.
Jetzt ist er jedoch der Meinung, den Beamer nicht mehr haben zu wollen und ich soll das defekte Gerät zurück nehmen und ihm die bereits bekommenen 125€ zurück geben.
Damit bin ich jedoch nicht einverstanden. Schließlich habe ich den Beamer nicht kaputt gemacht und deswegen sehe ich nicht ein für den Schaden auf zu kommen.
Soweit ich das gelesen habe, habe ich als Privatperson meine Gewährleistung erfüllt, weil der Beamer zur Übergabe einwandfrei funktioniert hat. Garantie habe ich schließlich nicht gegeben.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich den Beamer oder eine Lampe verkaufen kann, um seine Schulden bei mir zu decken (denn der Baemer und eine Lampe sind ja noch bei mir, weil ich geguckt habe, ob ich den Beamer reparieren kann).
Nun ist die Frage: Was soll ich machen?
verkauftes Gerät jetzt defekt, Geld zurück
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Keine Gewährleistung mehr auf dem Gerät?
Selbst wenn nicht - Kostenvoranschlag einholen für Reparatur und dann weiter sehen.
-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
ne Keine Garantie und nichts. Ich hatte das Gerät ja selber gebraucht gekauft.
Und was mache ich wenn ich einen Kostenvoranschlag habe? Er will es ja nicht reparieren lassen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hat denn keiner noch was dazu zu sage?
Ich habe ehrlich gesagt keine Lust einen Kostenvoranschlag zu machen weil das meistens Geld Kostet und das müsste ich dann wiederum tragen. Außerdem habe ich ihm schon gesagt was es ungefähr kosten würde gebrauchte Ersatzteile bei Ebay zu kaufen.
aber da hat er ja garkein Interesse mehr drann
--- editiert vom Admin
Aber doch nicht beim privaten VK.
Moin , also erstmal danke für eure Hilfe. Ich habe ihm einfach noch eine Mail geschrieben das er sich mit einer meiner vorgeschlagenen Lösungen zufrieden geben soll , ansonsten wüde ich Rechtliche Schritte einleiten und daraufhin hat er mir geschrieben das er mit Montag mein Geld überweisen wird.
Vielen Dank trozdem an euch!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
39 Antworten