Hallo,
soweit ich weiss, besteht im Versandhandel die Möglichkeit binnen 14 Tagen den Kaufvertrag ohne weitere Begründung rückgängig zu machen.
Sollte das Gerät zum Zeitpunkt der Lieferung allerdings defekt sein und aufgrund des Austauschs diese 14 Tage Frist überschritten werden, verlängert sich dann die Zeitspanne zur Wandlung des Vertrages entsprechend?
Grüße
Fritz
verlängertes Rückgaberecht nach Ausbesserung?
7. Oktober 2002
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Frage vom 7. Oktober 2002 | 20:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
verlängertes Rückgaberecht nach Ausbesserung?
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