versteckter Mangel nach Preisnachlass

21. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
smile
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
versteckter Mangel nach Preisnachlass

Fallbeispiel:
Die neu gekauften Schuhe haben leichte Abschürfungen. Darauf
gibt der Händler beim Kauf einen kleinen Preisnachlass.
Nach einem Tag tragen ist innen der Hackeneinsatz abgelöst.
Der Schuhändler meint, es gäbe keinen Garantie, da er ja ein
Preisnachlass gegeben hat.
Die gesetzliche Garantie ist durch den Preisnachlass erloschen.
Die Reparatur wurde auf Kulanz geregelt (Hackeneinsatz geklebt). Hat der Händler recht?

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Garantie ist eine freiwillige Leistung, die er nicht geben muss.

Die gesetzliche Gewärhleistung ist etwas anderes, an der kommt er auch nicht vorbei, wenn er Preisnachlass gibt.
Aber im Prinzip ist doch alles richtig gelaufen. Wenn Sie Gewährleistungsansprüche wegen des Mangels geltend machen, dann kann der Verkäufer Nachbessern.

Gruß
MCNeubert

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"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

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