wandlung, minderung, umtausch, schadenersatz

13. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
kappels
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
wandlung, minderung, umtausch, schadenersatz

hallo,
ich habe folgendes problem:
am 31.05.99 kaufte ich mir eine nicht gerade billige brille (1211,-- DM). diese brille hatte innerhalb der letzten 3 1/2 jahre folgende schäden:
2x ist eine kleine scherbe aus dem glas ausgebrochen ( wurde nachgeschliffen)
2x ist das glas aus der fassung gefallen ( die halterung des glases wurde mit sekundenkleber o. ä. geklebt)
letzte woche ist dieses glas wieder aus der fassung gefallen
trotz sachgemäßer behandlung der brille
nun meine frage:
habe ich das recht den kaufvertrag rückgängig zu machen (geld zurück)?
kann ich den kaufpreis mindern?
kann ich auf umtausch bestehen (gleiches brillengestell neu)?
kann ich die brille zurückgeben und mir eine andere aussuchen (zum gleichen preis)?
oder habe ich keine chance mehr und muß damit leben, das mir alle paar monate die brille auseinanderfällt?

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Meiner Ansicht nach sind trotz 4maliger Nachbesserung sämtliche Gewährleistungsansprüche bereits verjährt.

Gruss Neil

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