Hallo,
ich habe vor ca 1,5 Monaten meinen damals defekten Brenner
NEC 1300 a zum Händler gebracht. Nachdem er festgestellt hatte das es wirklich defekt war (sonst hätte ich eine Überprüfungspauschale blechen müssen ist das eigentlich korrekt) wurde es zum Hersteller eingeschickt. Nachdem ich nach einem Monat nachgefragt hatte wurde ich vertröstet es seien ja so viele Zwischenhändler (muss ich das hinnehmen wie lange muss ich warten) dann eine Woche später (hatte druck gemacht verbal) boten sie mir dann einen Sony brenner an mit selben Werten (aber meiner Meinung schlechteres Gerät) ich lehnte ab und sagte ich will einen Nec. Nun nach 1,5 Monaten bekomme ich wieder einen Nec auf Nachfrage sagten sie mir das ich keine neue Gewährleistung auf das Neugerät bekomme ist das rechtens?
danke für antworten
micha
ware kaputt austausch neugerät gewährleistung verlängerung
7. September 2004
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Frage vom 7. September 2004 | 18:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
ware kaputt austausch neugerät gewährleistung verlängerung
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#1
Antwort vom 7. September 2004 | 20:26
Von
Status: Lehrling (1913 Beiträge, 234x hilfreich)
Sie erhalten keine NEUE gewährleistung für den brenner, und ja, es ist korrekt wenn der Händler bei nicht defekter ware eine pauschale nimmt, er sollte aber darauf hinweisen, bevor sie den brenner bei ihm lassen.-
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"kampf den borg"
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