widerruf

5. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Gimpel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
widerruf

Hallo,
ich habe bei einer Verkaufsparty Kochtöpfe einer namhaften Firma gekauft. Die Firma wirbt unter anderem mit langer Garantie. Ich habe schon seit 15 Jahren deren Produkte und war auch sehr zufrieden. Bei der Veranstaltung habe ich einen defekten Topf dem Vertreter mitgegeben. Der Vertreter versicherte mir er wird repariert. Aber dem war nicht so, 4 Wochen später habe ich den Topf erhalten und er war nicht repariert. Die Reparatur sollte ich selbst bezahlen. Das hat mich sehr geärgert, und nun will ich von dem neu abgeschlossenen Kauffertrag zurücktreten. Die Ware habe ich auch erst 4 Wochen nach dem Kaufvertrag erhalten. Der Kaufpreis wurde allerdings schon nach ca. 2 Wochen von meinem Konto abgebucht.
Ich sende also nach Erhalt der neuen Ware diese zurück mit einem schriftlichen Widerruf. Als Antwort erhalte ich ein Schreiben, dass ich nicht Widerrufen kann da ich nur ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Abschluss des Kaufvertrages habe. Die Ware ist allerdings erst 4 Wochen nach Abschluss geliefert worden. Wie ist das nun. Beginnt die Frist 14 Tage nach Vertragsabschluss oder 14 Tage nach der Lieferung? Im Kaufvertrag steht " ..Die Frist beginnt frühstens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware..."
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Danke

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Es gilt das spätere Ereignis, hier also der Warenerhalt. 14 Tage nach Erhalt des Kochtopfes können Sie widerrufen.

Ansonsten könnte ja das Widerrufsrecht ganz leicht vom Verkäufer umgangen werden. So dämlich war der Gesetzgeber auch wieder nicht, dass er das nicht erkannt hätte.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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