widerrufsrecht für verbraucher, B2B

23. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
petermüller1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
widerrufsrecht für verbraucher, B2B

hallo,

eventuell muss ich nochmal einen anwalt fragen. die aufgabe ist wahrscheinlich was für einen jura studenten :-)

habe per internet eine bestellung getätigt.
habe bei der liefer-und rechnungsanschrift
XXXX gmbh angegeben aber nicht die firmenadresse, sondern privatadresse. sollte auch eine private bestellung als verbraucher sein, nicht B2B. habe also nur den firmennamen von meinem vater mit XXX gmbh angegeben, aber nicht die firmenadresse!

habe auch von mailprivatadresse den kaufvertrag bestätigt. die widerrufsbelehrungen als verbraucher. über widerrufsbelehrungen als unternehmer stand in den AGBs nichts drin.

besteht die möglichkeit vom widerrufsrecht von verbrauchern gebrauch machen zu können???

danke für mögliche antworten

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

ich denke für eine gewerbliche Bestellung ist alle nur die Verwendung des Firmennamens nicht Fallentscheidend.

Wenn du deine private Mailadresse, Anschrift verwendest und privat den KV bestätigt hast, sollte es ausreichen.

Obwohl das ganze zugegebener Maßen schon ein Gchmäckle hat...




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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

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#2
 Von 
petermüller1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, wahrscheinlich hast du recht.

habe ein urteil vom BGH gefunden....

http://www.dr-bahr.com/news/bgh-klaert-verbraucherbegriff-bei-onlineshops.html

ist recht interessant...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
private Mailadresse


Es gibt auch genügend Firmen, die einen GoogleMail- oder sonstigen scheinbar "privaten" Mailaccount verwenden.

quote:
privat den KV bestätigt hast


Darauf kommt es ja nun nicht an.

Entscheidend ist letztlich nur, ob für Zwecke des gewerblichen Betriebes eingekauft wurde oder nicht. Das dürfte auch an der Bestellung selbst abzulesen sein.
Kein Privatmann kauft 50.000 Seiten Druckerpapier und keine Firma kauft ein "Hanni-und-Nanni"-Abo.

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