wie lange Garantie auf eine Reparatur

26. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.08.2019 19:20:48
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)
wie lange Garantie auf eine Reparatur

Hallo,
weiß nicht, ob das das richtige Forum ist.
Letztes Jahr im Dezember ging mein Geschirrspüler kaputt - gerade noch in der Garantie - das Zeolithsystem musste komplett gewechselt werden.
Jetzt ist dieses System gerade mal 6 Monate später wieder defekt, allerdings ist nunmehr keine Garantie mehr auf dem Gerät.

Wie lange hat man denn Garantie auf so eine - ziemlich teure (ca. 700,- Eur) Reparatur?

Danke für Antworten
schönen Abend noch

stubentiger

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Was für Rechte sich aus der Garantie bzw. den Garantieversprechen ergeben, da sollte man sich mal als erstes die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Garantiebedingungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht.

Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von stubentiger3):
Letztes Jahr im Dezember ging [ das Zeolithsystem] meines Geschirrspülers kaputt


1. Der VERKÄUFER muß 2 Jahre lang bei einem Sachmangel Abhilfe leisten. (Nur) Bezüglich des beseitigten Mangels beginnt die gesetzliche 2-Jahresfrist erneut.

2. Ein GARANTIEGEBR muß nur bis zum letzten Tag der Garantiefrist Garantieleistungen erbringen - und wenn er bis zum Ablauf der Garantie zig-mal erfolglos herumrepariert hätte.

Zitat:
Wie lange hat man denn Garantie auf so eine - ziemlich teure (ca. 700,- Eur) Reparatur?


Wenn man vom Garantiegeber am vorletzten Tag der Garantiefrist die reparierte Sache zurückerhält - dann hat man einen Tag "Garantie" auf die Reparatur.

Wenn der gesetzlich gewährleistungspflichtige Verkäufer einen beanstandeten Mangel repariert, dann 2 Jahre.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.08.2019 19:20:48
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo zusammen,

Danke zunächst für die Antworten.
Also gibt es keine Garantie auf die erfolgte Reparatur?

Die Garantie bei Kauf ist um, das weiß ich. Wenn ich jedoch mein Auto in der Werkstatt reparieren lasse, dann habe ich ja auch eine gewisse Garantie auf die ausgeführten Arbeiten.

Warum ist dies bei Hausgeräten nicht der Fall?

Vielen Dank.
stubentiger

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von stubentiger3):
Also gibt es keine Garantie auf die erfolgte Reparatur?





Zitat (von stubentiger3):
dann habe ich ja auch eine gewisse Garantie auf die ausgeführten Arbeiten.

Nö, hat man nicht. Nur wenn das explizit vereinbart wurde.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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