zu hoch berechneter Gebrauchsvorteil

26. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
empty.beer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
zu hoch berechneter Gebrauchsvorteil

Hallo zusammen,

ich habe am 11. Dezember 2017 eine SSD (OWC Aura Pro X) für 364,78€ für mein MacBook Air gekauft. Leider ist mein Macbook immer wieder abgestürzt und hat sich aufgehängt. Nach langem googeln fand ich heraus, dass die Festplatte, die als 100% kompatibel und sogar noch besser als das original angepriesen wird, gar nicht so ganz kompatibel ist... Der Hersteller sei da aber relativ kulant.
Nun habe ich die Festplatte im März an den ebay Händler zurückgeschickt mit meinen Beschwerden und nun folgende Antwort erhalten:

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die retournierte Ware kann weder zeitnah repariert noch ausgetauscht werden, sodass wir Ihnen eine Gutschrift nach Abzug des Gebrauchsvorteils in Höhe von 245,60 Euro anbieten möchten.

Der Gebrauchsvorteil setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis, der voraussichtlichen Nutzungsdauer und dem Zeitraum, in dem Sie über die Ware verfügten, zusammen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie mit der Erstellung der Gutschrift einverstanden sind. Dieses Guthaben kann entweder mit einer neuen Bestellung verrechnet oder aber ausgezahlt werden. Alternativ können Sie auch die Herstellerabwicklung abwarten.

Wir möchten Sie um kurze Mitteilung innerhalb 7 Tagen bitten, wie wir weiter verfahren sollen. Sollten wir innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung erhalten, gilt der Restwert als akzeptiert.


Nun stellt sich mir die Frage ob man nach 18 Monaten Gebrauch der Festplatte über 120€ als Gebrauchvorteil abziehen kann... Ich weiß natürlich nicht was für eine voraussichtliche Nutzungsdauer die hier vorsehen, aber selbst wenn wir hier nur von 10 Jahren ausgehen, SSD's halten ja deutlich länger, komme ich auf 50€ und nicht auf 120€....

Akzeptiert man so ein Angebot einfach um an Ende nicht mit leeren Händen dazustehen oder wie geht man da jetzt weiter vor? :) Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, es gibt ja schon ein paar fälle die in die Richtung gehen hier im Forum ;) und freue mich auf eine rege Diskussion :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von empty.beer):
der voraussichtlichen Nutzungsdauer

Die ist laut den technischen Spezifikationen des Herstellers wie hoch?

Was wurde beansprucht, Garantie oder gesetzliche Sachmängelhaftung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
empty.beer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Lebensdauer laut Hersteller habe ich leider nicht herausfinden können, hierzu gibt es nur folgende Seite: https://www.owcdigital.com/owc-lifetime-limited-warranty

Meines Wissens nach biete der Händler keine Garantie, inzwischen verkauft der Händler auch keine Festplatten dieses Typs mehr. Der Händler ist die Olano GmbH, diese hat zwar sehr gute eBay Bewertungen aber über Google finde schnell heraus das er im Garantie fall nicht der entspannteste ist....

0x Hilfreiche Antwort

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