zu wenig geliefert ( Amazon )

15. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
itzibitz27
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
zu wenig geliefert ( Amazon )

Habe bei Amazon bei einem Händler Eiweßriegel Bestellt 3 x 24 Stück.

Der Händler hat dann ein Paket Versand in dem sich 3 Riegel befinden.

Auf meine email das er zu wenige geliefert hat antwortete der Verkäufer
( Leider handelt es sich um eine fehlerhafte Artikelbeschreibung , das tut uns Leid .)

er hat mir angeboten die kosten für die Riegel zurückzuzahlen aber nicht die kosten für den Versand

ich hätte aber lieber die Restliche Ware von ihm.

Habe ich jetzt ein recht auf Nacherfüllung des Kaufvertrages ?


mfg itzi

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von itzibitz27):
Der Händler hat dann ein Paket Versand in dem sich 3 Riegel befinden.

Und der Preis entsprach dem marktüblichen Preis für 3 solcher Riegel?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
itzibitz27
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Für den preis hätte ich keine 3 Riegel bestellt ( 9€ )

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Für den preis hätte ich keine 3 Riegel bestellt ( 9€ )
Und man glauvbt bei so einer Bestellung allen ernstes, dass der Einzelpreis eines solchen Riegels 12.5Cent beträgt??? Von einem 13 cent Riegel, da kann man nur von träumen...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von itzibitz27):
Für den preis hätte ich keine 3 Riegel bestellt ( 9€ )

Ist zwar keine Antwort auf meine Frage und auch komplett irrelevant.

Zumindest sind 12,5 Cent kein Preis bei dem man von einem üblichen Preis ausgehen darf, der Preisirrtum war also offensichtlich. Weshalb der Kunde wohl auch keine Nachlieferung durchsetzen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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