zugesicherte Eigenschaft fehlt ??

4. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
hosternagel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
zugesicherte Eigenschaft fehlt ??

Hallo,
ich habe im Ebay von einem Privatmann einen gebrauchten Endtopf für mein Motorrad für 200€ ersteigert. Die Beschreibung lautete "passend für Motorradtyp...". Die Endtöpfe dieses Herstellers sind dafür bekannt, daß sie problemlos passen. Dieser hier passt aber nicht. Dies habe ich dem Verkäufer geschildert(per Email), aber keine Antwort erhalten. Außerdem habe ich, während der Topf unterwegs war, den Verkäufer per Email gefragt, ob bei der Montage auf irgendwas zu achten ist und zur Antwort bekommen, daß der Topf "problemlos und ohne Adapter" montiert werden kann. Inwiefern handelt es sich hier um das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und auf welche Paragraphen kann ich mich berufen, um vom Kaufvertrag zurücktreten zu können und mein Geld zurückzukriegen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

Ein Sachmangel kann sowohl in der tatsächlichen Beschaffenheit der verkauften Sache als auch in rechtlichen Verhältnissen liegen. Da es in erster Linie auf die Beschaffenheitsvereinbarung der Parteien ankommt, liegt ein Sachmangel auch dann vor, wenn die gekaufte Sache zur Zeit des Gefahrübergangs nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweist, auch wenn objektiv kein Fehelr vorhanden sein mag. Erforderlich hierfür ist aber eine vertragsmäßig bindende diesbezügliche Erklärung des Verkäufers, nicht bloß einseitig allgemein, ersichtlich übertriebene Anpreisungen oder Verstoß gegen technische Vorschriften ; hier kommt nur ein objektiver Fehler (Qualitätsmangel) in Betracht.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#2
 Von 
hosternagel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Reicht denn die Aussage "passend für 1200 Bandit", also einen konkreten Motorradtyp, nicht aus, um als bindende Erklärung angesehen zu werden ? Dadurch, daß solch ein Endtopf selten an mehrere Mot.typen passt, ist das doch in meinen Augen eine zugesicherte Eigenschaft, oder ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

wenn der Verkäufer Ihnen zugesichert hat, dass der Endtopf für Ihren konkreten Motoradtyp kompatibel ist, so können Sie auch erwarten, dass dieser passt. Wird Ihnen dann ein nicht kompatibles Teil geliefert, so stehen Ihnen m.E. Ihre Gewährleistungsrechte zu.

Beachten Sie, dass die Rücktrittserklärung schriftlich an den Verkäufer zu richten ist.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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