Hallo,
Über eine Fußballtrikot-Seite habe ich eine Bestellung getätigt, in der ich 5 Trikots bestellt hatte.
Der Verkäufer hat diese anscheinend gefälschten und nicht geschädigten Trikots einzeln versendet.
Lediglich eine Sendung traf bei mir ein und ich bekam 3 Briefe vom Zoll wo mitgeteilt wurde, dass die Ware aufgrund Markenrechts gegen adidas und puma abgefangen wurde etc.
Darauf habe ich nicht geantwortet, da ich mit der Zerstörung einverstanden war/bin.
Der Verkäufer hat mir nun mitgeteilt, erneut die nicht angekommenen Sendungen los zu senden.
Meine Frage nun : Wird der Zoll denn nicht irgendwann misstrauisch wenn 10 Sendungen zu mir abgefangen werden ? Könnten irgendwelche Maßnahmen ergriffen werden ?
Eigentlich hatte ich ja nur 1x bestellt aber es sind 4 Sendungen abgefangen worden.
Danke und lieben Gruß
-----------------
""
4 Sendungen vom Zoll abgefangen, Strafe ?
2. November 2014
Thema abonnieren
Frage vom 2. November 2014 | 11:06
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 5x hilfreich)
4 Sendungen vom Zoll abgefangen, Strafe ?
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. November 2014 | 12:11
Von
Status: Unbeschreiblich (119450 Beiträge, 39730x hilfreich)
Nun, das Problem dürfte sein, das 1 oder 2 Sendungen erstmal als "privat" gelten.
Bei 10 Sendungen geht die Vermutung dann schon mal eher in Richtung gewerblich/geschäftsmäßig.
quote:<hr size=1 noshade>Eigentlich hatte ich ja nur 1x bestellt <hr size=1 noshade>
Da sollte man alle Beweise sichern (Bestellungen, Koto/Kreditkartenabrechnungen aus den Zeiträumen, ...) die einen entlasten können.
Denn nicht nur der Zoll ist das Problem, sondern auch die Anwälte der Unternehmen.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 2. November 2014 | 15:12
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 614x hilfreich)
quote:
Der Verkäufer hat mir nun mitgeteilt, erneut die nicht angekommenen Sendungen los zu senden.
Ich würde den Verkäufer bitten, davon abzusehen.
Und jetzt?
Schon
266.701
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten