Hallo zusammen ... mal eine allgemeine Frage zum Thema Marken- und Urheberrecht ... *********** ist ja bekannt dafür, dass die in Deutschland tätigen Anwälte gerne Abmahnungen verschicken, was ja im Prinzip auch legitim ist, wenn man gegen etwaige Rechte verstößt.
Wie sieht's denn aus wenn man z. B. auf ebay ein bereits geöffnetes, genutztes Parfüm verkauft, das man nicht mehr braucht? Wir gehen natürlich davon aus, dass der Anbieter, der das Parfüm bei ebay verkauft, das Parfüm auch tatsächlich im *********** Laden gekauft hat und es sich hierbei um ein Original handelt. Es wird auch nur das Parfüm angeboten und keine 10 Shirts von *********** noch dazu ...
Bilder von *********** wurden in der Auktion nicht gezeigt, es wurde lediglich der Artikel ohne Bild angeboten.
Diese Fakten vorausgesetzt ... könnte der Verkauf problematisch werden hinsichtlich Verletzung von Urheber- und Markenrechten?
Wer kennt sich mit der Materie aus und kann was sagen?
Oder schreiben ;-)
Abercrombie: Parfüm bei ebay verkaufen ??
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Aus welchem Grund sollte es denn problematisch sein gebrauchte Originalware zu verkaufen?
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Ich weiß es nicht ob es problematisch ist und wenn ja, warum ... das war ja eben die Frage ... :-)
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quote:<hr size=1 noshade>Aus welchem Grund sollte es denn problematisch sein gebrauchte Originalware zu verkaufen? <hr size=1 noshade>
Weil nach dem ebay-"Grundsatz zu Parfums und Kosmetikartikeln" der Verkauf von gebaruchten Kosmetika auf ebay nicht erlaubt ist.
http://pages.ebay.de/help/policies/perfumes-cosmetics.html
Hintergrund wird wohl sein, dass man bei angebrochenen Parfums nicht prüfen kann, ob es sich um ein Original oder eine Fälschung, die in eien Originalflasche gefüllt wurde, handelt.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
Darum ging's nicht. Es ging um Markenrecht ...
Egal. Belassen wir es dabei ...
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quote:<hr size=1 noshade>Darum ging's nicht. Es ging um Markenrecht ... <hr size=1 noshade>
Das hier ist doch Markenrecht:
quote:<hr size=1 noshade>Hintergrund wird wohl sein, dass man bei angebrochenen Parfums nicht prüfen kann, ob es sich um ein Original oder eine Fälschung, die in eien Originalflasche gefüllt wurde, handelt.
<hr size=1 noshade>
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
Das ist aber eine Regel von ebay.
Mir ging es darum ob es seitens des Marken- und Urheberrechts Probleme geben könnte ... und da sind ebay-eigene Regularien irrelevant.
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Völlig korrekt, eBay-Regeln haben mit Markenrecht nichts zu tun.
quote:<hr size=1 noshade>Hintergrund wird wohl sein, dass man bei angebrochenen Parfums nicht prüfen kann, ob es sich um ein Original oder eine Fälschung, die in eien Originalflasche gefüllt wurde, handelt. <hr size=1 noshade>
Das ist der Grund, warum eBay das nicht will, aber kein Grund, wieso sich ein Markenrechtsinhaber dem Verkauf wiedersetzen könnte (ebenso könnte ein Autoverkäufer einen anderen Motor eingebaut haben, duh ).
Theoretisch problematisch könnte sein:
1. Wenn die Ware nicht mit Zustimmung des Markeninhabers in der EU auf den Markt gebracht wurde (weil man das Zeug in den USA oder China gekauft hat) und daher keine Erschöpfung i.S.d. §24 I MarkenG eingetreten wäre.
2. Wenn die Ware durch das Anbrechen verschlechtert wäre i.S.d. §24 II MarkenG .
Dabei ist §24 II MarkenG streng zugunsten des VK auszulegen, weil ansonsten auch der Verkauf von Schrottautos oder eines Shirts mit Loch unter Verwendung der Marke unzulässig wäre. Gemeint ist da wohl eher der Verkauf von Schrott als Neuware.
-- Editiert NinaONina am 30.10.2014 12:54
Na das sind doch schonmal Informationen!
Also man sieht ... scheinbar eine heiße Nummer. Erst recht bei Marken, die bekannt dafür sind, dass sie vermutlich mit ihren Abmahnungen mehr verdienen als mit ihren Klamotten ;-)
Danke für die Info!
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Außerdem sollte man bedenken, dass die Rechtsprechung des BGH zum Thema ebay in letzter Zeit durchaus in die Richtung ging, den ebay-AGB einen ziemlich hohen Stellenwert zuzubilligen.
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