Abgewandelte Filmnamen als Blog Namen und Logo verwenden

16. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
mindfall
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgewandelte Filmnamen als Blog Namen und Logo verwenden

Hallo liebes Forum,

ich habe vor einen Blog zu starten.

Dieser soll designtechnisch an der Herr der Ringe angelehnt sein aber sich voll und ganz um ein anderes Thema drehen. Der Name des Blogs soll "Der Herr der (+Thema des Blogs)" also so in der Art "Der Herr des Spielzeuges"

Das Logo soll in ähnlicher Schrift wie das Herr der Ringe Logo gestaltet werden.

Seht ihr hierbei irgendwelche markenrechtlichen Gefahren oder Stolpersteine?

Bin gespannt auf eure antworten!

Liebe Grüße
Mindfall

-- Editiert von mindfall am 16.06.2020 17:30

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von mindfall):
Seht ihr hierbei irgendwelche markenrechtlichen Gefahren oder Stolpersteine?

Bei zu großer Ähnlichkeit kann es als Rufausbeutung ausgelegt werden.
Und dann gibt es ja auch noch die Anwälte die dann gerne mal Drohkulissen mit hohen Streitwerten aufbauen, auch wenn deren Ansprüche eher auf wackeligen Beinen stehen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von mindfall):
Abgewandelte Filmnamen als Blog Namen und Logo verwenden


Hier wird - entweder direkt via MarkenG oder indirekt über markengleiche Rechte - vor allem auf die Verwechslungsgefahr geschaut werden. Ist "Der Herr der..." prägend? Wohl nicht. Es liegt auch nicht ausnahmsweise eine Serienmarke vor, wie es der Inhaber der ganzen XYZscout24.de-Marken (erfolgreich?) behaupten konnte. Dazu müßte der Rechteinhaber an "Herr der Ringe" auch noch zahlreiche andere "Herr der..."-Marken haben, damit er quasi für alle "Herr der XYZ" Markenrechte hat.

Ich sehe da also für den Begriff keine Probleme. Bei Design (Logos etc.) wird natürlich ggfs. noch auf andere prägende Teile geschaut.

(Es gibt übrigens eine Buchparodie der Tolkien-Saga unter dem (deutschen) Titel "Der Herr der Augenringe", da bin ich mir auch nicht sicher, ob die sich eine Genehmigung vom Rechteinhaber holen mußten und wieso der so etwas zugestimmt haben sollte.)

-- Editiert von BigiBigiBigi am 17.06.2020 09:28

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
da bin ich mir auch nicht sicher, ob die sich eine Genehmigung vom Rechteinhaber holen mußten

Es gibt da einen entschiedenen Unterschied - Kunst ist da durchaus privilegiert ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kunst ist da durchaus privilegiert
Ich sage nur Buttman

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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