Abmahnung Markenrechtsverletzung

7. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
mindwuehle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung Markenrechtsverletzung

Ich habe im Zeitraum von März bis jetzt selbstgenähte Kleider über Ebay verkauft. 7 dieser Kleider habe ich mit einer Applikation versehen. Die Applikation habe ich aus einem teuer bezahlten Stoff ausgeschnitten. Es sind Applikationen mit bekanntem Mädchenmotiv in rosa. Ich dachte, wenn ich den Stoff kaufe, dann zahle ich auch Lizenzgebühren und darf ihn auch verarbeiten.
Aber vorgestern bekam ich Post von einem Anwalt,der die Firma vertritt. Er möchte, dass ich eine Unterlassungserklärung unterschreibe, und vor allem möchte er 1049 Euro für einen Brief. Ist das rechtens, oder kann ich mich wehren? Wenn ja, gibt es Grundsatzurteile oder hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht? Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Ich dachte, wenn ich den Stoff kaufe, dann zahle ich auch Lizenzgebühren und darf ihn auch verarbeiten.

Wenn Sie grünen Stoff der Firma Greenstuff kaufen, glauben Sie also, damit hätten Sie automatisch die Erlaubnis erworben, daraus Lacoste-Krokodile zu nähen und die auf Shirts zu pappen und die dann zu verkaufen? Das ist aber schon fast zu naiv um wahr zu sein.

> or allem möchte er 1049 Euro für einen Brief

Die RA-Gebühren ergeben sich gesetzlich aus dem Streitwert, der wiederum dem Unterlassungsinteresse (nicht dem Schaden) entspricht, welches hier vermutlich jenseits der 10.000 EUR liegt, da ja offenbar gewerblich gehandelt wurde.

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#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

> Wenn Sie grünen Stoff der Firma Greenstuff kaufen, glauben Sie also, damit hätten Sie automatisch die Erlaubnis erworben, daraus Lacoste-Krokodile zu nähen und die auf Shirts zu pappen und die dann zu verkaufen? Das ist aber schon fast zu naiv um wahr zu sein.
**
Wenn das Krokodil aber von rechts nach links schaut und nicht von links nach rechts, wäre es kein Lacoste Krokodil, sondern ein Krokodil von Crocodile International Pte. Ltd.

Nur dann, wenn es von links nach rechts schaut und nicht von rechts nach links, dann wäre es tatsächlich ein Lacoste Krokodil und kein Krokodil von Crocodile International Pte. Ltd.

Gemeinsamkeiten gibt es auch: Beide Shirts kosten auf den Märkten von Peking $ 1,00 und beide sind gefälscht.

http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~E2FF5F91EAE54499BA656FB8BA276B252~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_googlefeed_wirtschaft

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#3
 Von 
Lara-Jolie
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,

"Wenn Sie grünen Stoff der Firma Greenstuff kaufen, glauben Sie also, damit hätten Sie automatisch die Erlaubnis erworben, daraus Lacoste-Krokodile zu nähen und die auf Shirts zu pappen und die dann zu verkaufen? Das ist aber schon fast zu naiv um wahr zu sein."

Ich habe das so verstanden, dass der Stoff von besagter Firma als grafisches Design dieses Mädchenmotiv hat/hatte und einfach nur eine gewöhnliche Form (z.B. Herz, Kreis- kein Krokodil *gg*) von TE ausgeschnitten und verarbeitet wurde (?).

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#4
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Sie haben recht, so macht die Interpretation mehr Sinn.

Dennoch bleibt es im Ergebnis dasselbe, denn das Applizieren von Markenlogos auf eine Drittware und anschließendes (gewerbsmäßiges) Verkaufen ist eine astreine Markenverletzung.

Und auch da finde ich die Denke abenteuerlich, nur weil ich eine Bahn Stoff mit Adidas-Logos kaufe, dürfte ich diese Logos nun auf irgendwelche No-Name-Shirts nähen und verkaufen.

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#5
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

ich denke das ist eine heikle angelegenheit, zu der sie auf jedenfall einen anwalt konsultieren sollten.

denn ein problem wäre z.b. wenn der stoff den sie verarbeiten mit einem muster bedruckt ist, das eine bekannte fernsehfigur zeigt. bin ich mir nicht sicher ob sie selbst erstellte kleidungsstücke ohne lizenzrechte verkaufen dürfen.
denn so wie sie es beschreiben ist das gewerblicher verkauf.





-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

-- Editiert am 08.05.2009 01:46

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