Ich habe gestern eine E-Mail erhalten, in der ich aufgefordert werde, eine Website von mir offline zu nehmen, da diese den Namen einer Sängerin aus den USA (Taylor Swift) enthält und ebenfalls deren Logo auf der Website abgebildet ist. Die Marke und das Logo scheinen beide urheberrechtlich geschützt zu sein (in den USA).
Kann man irgendwo schauen, ob die Marke auch in Deutschland registriert und geschützt ist?
Kann ich eventuell denen das Angebot machen, die Domain von mir zu kaufen und somit die Website stillzulegen?
MfG
Abmahnung aus USA
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Rechercherchieren kann man direkt beim DPMA:
Markenrecherche
Natürlich kann man "ein Angebot machen"... Aber man sollte sich sehr gut überlegen, wie das bei demjenigen ankommt, und daraus folgern, wie gut diese Idee ist.
Offensichtlich ist jemand (mit evtl. sehr, sehr, sehr viel Geld) der Meinung, dass ihm etwas unrechtmäßig 'genommen' wurde. Er fordert nun - evtl. noch gratis für den Verletzer - dass dieser die Nutzung einstellt. Wenn derjenige das nun nicht tut und gar noch Geld verlangt, könnte es passieren, dass mal ein Einschreiben mit großen Zahlen im Briefkasten liegt... Nicht als Angebot, sondern als strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Ob das nun alles gerechtfertigt ist oder nicht, geschützt oder nicht, sei mal dahingestellt. Das sollte ein Anwalt klären!
Als Tipp: Für mein Empfinden ist es keine gute Idee, sich mit Musikkonzernen anzulegen, so lange man nicht 100% sicher ist, im Recht zu sein.
Gruss.
SN
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Frage doch mal einen bekannten Anwalt aus dem Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln ... Name W B S (darf man Namen hier einstellen?)
Der hat auch eine Kostenlose Erstberatung, Allerdings kenne ich den Rechtsanwalt NICHT selber sondern nur von seiner Handy App. bzw aus dem Internet.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:<hr size=1 noshade>Als Tipp: Für mein Empfinden ist es keine gute Idee, sich mit Musikkonzernen anzulegen, so lange man nicht 100% sicher ist, im Recht zu sein. <hr size=1 noshade>
Und selbst das könnte zu wenig sein.
Denn im gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Domainrecht, ...) gewinnt am Ende nicht zwangsläufig der, der Recht hat, sondern derjenige, der mehr Geld für Anwälte hat.
Einfach weil in dem Bereich schnell fünfstellige Anwalts- und Gerichtskosten zusammenkommen - und wenn man sich die nicht leisten kann, bleibt einem kaum etwas anderes übrig als klein beizugeben.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
quote:<hr size=1 noshade>Ich habe gestern eine E-Mail erhalten, <hr size=1 noshade>
Von wem? Absender verifiziert?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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