Abmahnung aus USA

27. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
go404578-61
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung aus USA

Ich habe gestern eine E-Mail erhalten, in der ich aufgefordert werde, eine Website von mir offline zu nehmen, da diese den Namen einer Sängerin aus den USA (Taylor Swift) enthält und ebenfalls deren Logo auf der Website abgebildet ist. Die Marke und das Logo scheinen beide urheberrechtlich geschützt zu sein (in den USA).

Kann man irgendwo schauen, ob die Marke auch in Deutschland registriert und geschützt ist?

Kann ich eventuell denen das Angebot machen, die Domain von mir zu kaufen und somit die Website stillzulegen?

MfG

Marke eintragen oder verletzt?

Marke eintragen oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Rechercherchieren kann man direkt beim DPMA:

Markenrecherche

Natürlich kann man "ein Angebot machen"... Aber man sollte sich sehr gut überlegen, wie das bei demjenigen ankommt, und daraus folgern, wie gut diese Idee ist.
Offensichtlich ist jemand (mit evtl. sehr, sehr, sehr viel Geld) der Meinung, dass ihm etwas unrechtmäßig 'genommen' wurde. Er fordert nun - evtl. noch gratis für den Verletzer - dass dieser die Nutzung einstellt. Wenn derjenige das nun nicht tut und gar noch Geld verlangt, könnte es passieren, dass mal ein Einschreiben mit großen Zahlen im Briefkasten liegt... Nicht als Angebot, sondern als strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Ob das nun alles gerechtfertigt ist oder nicht, geschützt oder nicht, sei mal dahingestellt. Das sollte ein Anwalt klären!

Als Tipp: Für mein Empfinden ist es keine gute Idee, sich mit Musikkonzernen anzulegen, so lange man nicht 100% sicher ist, im Recht zu sein.

Gruss.
SN

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dummer-junge
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 32x hilfreich)

Frage doch mal einen bekannten Anwalt aus dem Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln ... Name W B S (darf man Namen hier einstellen?)
Der hat auch eine Kostenlose Erstberatung, Allerdings kenne ich den Rechtsanwalt NICHT selber sondern nur von seiner Handy App. bzw aus dem Internet.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Als Tipp: Für mein Empfinden ist es keine gute Idee, sich mit Musikkonzernen anzulegen, so lange man nicht 100% sicher ist, im Recht zu sein. <hr size=1 noshade>

Und selbst das könnte zu wenig sein.
Denn im gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Domainrecht, ...) gewinnt am Ende nicht zwangsläufig der, der Recht hat, sondern derjenige, der mehr Geld für Anwälte hat.
Einfach weil in dem Bereich schnell fünfstellige Anwalts- und Gerichtskosten zusammenkommen - und wenn man sich die nicht leisten kann, bleibt einem kaum etwas anderes übrig als klein beizugeben.



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe gestern eine E-Mail erhalten, <hr size=1 noshade>

Von wem? Absender verifiziert?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen