Hallo
Ich bin neu hier und hoffe, dass Ihr uns helfen könnt. Meine Freundin hat ein kleines Unternehmen gegründet und mit einer website für dieses Unternehmen geworben. Da das Unternehmen nicht den erwarteten Gewinn abwarf hat sie das Unternehmen am 19.04. abgemeldet (01.04.09 war Gründung) und die website vom Netz genommen. Als sie die website online gestellt hat, hat Sie überprüft, ob der Name Ihres Unternehmens schon öfters vor kommt. Dies war der Fall, weswegen sie und der Webdesigner davon ausgingen, dass der Name nicht geschützt sei.
Heute kam eine Abmahnung einer Anwaltsfirma, die sie nun auffordert die weitere Verwendung des Namens zu unterlassen und die dem Schreiben beilegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis 17.05.2010 an die Anwälte zu übermitteln.
Darüber hinaus hätten wir aufgrund unseres rechtswidrigen Verhaltens auch die notwendigen Kosten des Einschreitens der Kanzlei zu tragen. In unserem Fall hätten sie den Marktwert von 50.000 Euro auf 25.000 Euro gesenkt und wir müssten eigentlich 1248 Euro bezahlen (Geschäftsgebühr 1,5).
Sie bieten uns an die Geschäftsgebühr auf 1.0 zu reduzieren sollten wir davon absehen rechtliche Schritte einzuleiten.
Zudem sollen wir, wenn wir nicht eine Lizenz zum Führen des Namens erwerben wollen sämtliche Umsätze und Gewinne etc. der Markennamen-Besitzerin mitteilen.
Seltsam an der Sache ist für meinen Geschmack das Angebot die Kosten für uns zu reduzieren, sollten wir auf den Deal eingehen und das die gute Frau in ihrem Xing-Profil das Unternehmen nur bis 2005 geführt hat, Ihre website ein witz ist (kein Impressum etc.!) und das Sie wohl gar nicht mehr mit diesem Unternehmen tätig ist. Sie weiß aber über die Abmahnung Bescheid.
Die Frage ist nun natürlich: Wie sollen wir uns verhalten, was für Chancen haben wir?
LG Markus
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Abmahnung wegen Firmenmarke
12. Mai 2010
Thema abonnieren
Frage vom 12. Mai 2010 | 21:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Abmahnung wegen Firmenmarke
Marke eintragen oder verletzt?
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#1
Antwort vom 13. Mai 2010 | 03:57
Von
Status: Praktikant (900 Beiträge, 298x hilfreich)
quote:
Wie sollen wir uns verhalten
Wie immer bei Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechtssachen im gewerblichen Bereich: ab zum Anwalt.
quote:
ob der Name Ihres Unternehmens schon öfters vor kommt. Dies war der Fall, weswegen sie und der Webdesigner davon ausgingen, dass der Name nicht geschützt sei.
Soll man da Tränen lachen? Hätte es den Namen überhaupt noch nicht gegeben, hätte eine gewisse Chance bestanden, daß er noch von niemandem geschützt worden ist (aber keine Garantie).
Würdest du heute ein Printmagazin "Spiegel" nennen, nur weil es viele Unternehmen gibt, die "Spiegel" heißen?
quote:
Seltsam an der Sache ist für meinen Geschmack das Angebot die Kosten für uns zu reduzieren, sollten wir auf den Deal eingehen
Nur weil bekannte Abmahn-Abzocker solche Angebote machen, bedeutet das im Umkehrschluß nicht, daß jedes solche Angebot schon Abmahn-Abzocke ist.
quote:
das die gute Frau in ihrem Xing-Profil das Unternehmen nur bis 2005 geführt hat
Auch dann wären ihre Rechte, egal ob aus eingeführter Unternehmensbezeichnung mit Verkehrsgeltung oder aus Marke, wohl in 2009 noch nicht verwirkt.
quote:
Ihre website ein witz ist (kein Impressum etc.!)
Wenn ein Schutz besteht, ist völlig egal, wie baufällig der Firmensitz oder wie mies gebastelt die Firmenwebsite ist. Da es im deutschen Recht auch keine "unclean hands doctrine" gibt, sind deren eigene Verfehlungen für euch auch nicht hilfreich.
quote:
Sie wohl gar nicht mehr mit diesem Unternehmen tätig ist
Solange sie die Rechte an der Marke noch hat, wäre das irrelevant. Das sinnvoll zu prüfen, kann aber wohl nur ein Fachanwalt leisten.
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#2
Antwort vom 13. Mai 2010 | 09:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Ja, ab zum Anwalt. Danke für die Antworten.
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