Abmahnung wegen Markenrechtsverletztung (React)

18. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb518552-91
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen Markenrechtsverletztung (React)

Ich habe eine Stofftier (Evoli Pokemon) über Ebay bestellt. Ich habe den Verkäufer ausgewählt, da er eine gute Bewertungen hat und noch keiner was über Plagiat geschrieben hat. Unteranderem auch weil Käufer positiv + Bild von dem Stofftier bewertet haben.
Der Verkaufstandort ist laut Anzeige Großbritannien.
Ich kaufe so gut wie nie bei Ebay ein, dachte mir aber, lieber nichts auch China bestellen. Auf der Plattform Ebay werden mehrere von diesen Evoli Stofftieren im gleichen Preissegment verkauft. Also es war auch nicht viel günstiger, wenn überhaupt. Daher dachte ich, es ist keine Fälschung.

Ich habe dann ein Schreiben von React per Post bekommen. Sie arbeiten im Auftrag von Nintendo und ich habe gegen das Markenrecht verstoßen. Ich solle eine Erklärung unterzeichnen und 85 Euro zahlen.

Ich habe darauf hin den Verkäufer kontaktiert, der meinte das wenn, die sich an ihn wenden müsse und erklärt alles. Ich habe dann nach ein paar Tagen ein ungutes Gefühlt bekommen. Den Kauf habe ich , bei dem Verkäufer, wegen Täuschung widerrufen.

React habe ich diese Info weitergeleitet, den Sachverhalt auch nochmal erklärt und die Daten den Verkäufers mitgeteilt.

2 Monate war jetzt Ruhe und dann kam die E-Mail von React, dass ich trotzdem die Erklärung unterschreiben und die 85 Euro zahlen soll. Ich finde diese Erklärung nicht ok, ich habe nicht bewusst eine Fälschung gekauft.
Ich gestehe damit ein, dass ich bewusst eine Fälschung gekauft habe. Es steht aber nicht in dem Schreiben, dass nach der Zahlung alles vom Tisch ist.

Ebay habe ich den Sachverhalt auch per Mail geschildert, aber ausser sie prüfen den Verkäufer kommt nichts.

Hatte das auch schon jemand?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Ein Markenrechtsverstoß liegt bei privatem (!) Import ja überhaupt nicht vor. Das wäre nur bei zumindest augenscheinlich (geplant) gewerblichem Import der Fall, also wenn du solche Artikel gekauft hast, um sie in Deutschland wiederzuverkaufen (Vorsicht: auch als Sammelbesteller kommt man schnell in den Verdacht!).

§14 II MarkenG:

"Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr [...]"

§14 III Alt. 4 MarkenG:

"Sind die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt, so ist es insbesondere untersagt, [...] unter dem Zeichen Waren einzuführen oder auszuführen [...]"

Ich persönlich würde da gar nichts zahlen.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 18.09.2019 12:45

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120186 Beiträge, 39843x hilfreich)

Zitat (von fb518552-91):
Hatte das auch schon jemand?

Nö.



Zitat (von fb518552-91):
dass ich trotzdem die Erklärung unterschreiben

Und da steht was genau drin?



Zitat (von fb518552-91):
und die 85 Euro zahlen soll

Wofür genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
fb518552-91
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Und da steht was genau drin?
Zitat:


Ich kann leider keine Dokumente hochladen, nur die Übersetzung die jetzt auch nicht die beste ist.

Hiermit erklärt der Unterzeichnete gegenüber den Rechteinhabern / REACT BV (React),
der Deciarant, der Inhaber und / oder der Besitzer des gefälschten oder gefälschten POKEMON sein
gut in der Sendung Mit Zollkennzeichen CTF / 7524/19 aus Hongkong
Kong, von dem die Freilassung ausgesetzt wurde oder die von der
örtliche Zollstelle am Flughafen Lüttich.
Der Rechteinhaber der oben genannten Marken-, Oopy-, verwandten- und / oder Designrechte,
Die Firma Nintendo Co., Ltd. hat festgestellt, dass die oben genannten Waren
geistige Eigentumsrechte nach nationalem Recht verletzen und daher gefälscht sind oder
Raubkopien im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 608/2013 des Rates.
Der Unterzeichner erklärt sich damit einverstanden, auf erstes Ersuchen von React den Vertrag zu kündigen
oben erwähnt gut für die Zerstörung,
Der Unterzeichnete bestätigt, dass er keinen Anspruch auf das Recht hat - Eigentümer / Reagieren mit
in Bezug auf die Aussetzung / Inhaftierung, Lagerung und Vernichtung der oben genannten
gut oder anderweitig erwähnt und stellt den Rechteinhaber / React von jeglichem frei
Ansprüche von Dritten hieraus.
Der Unterzeichnete erklärt, auf erstes Anfordern die Kosten des Rechtsinhabers / der Reaktion zu zahlen
in Bezug auf den Transport und die Vernichtung der oben genannten Waren.

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#4
 Von 
fb518552-91
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb518552-91):
und die 85 Euro zahlen soll

Wofür genau?

Siehe Übersetzung von Google

Um jedoch langwierige und kostspielige Verfahren zu vermeiden, möchten wir lieber eine Einigung erzielen
Abrechnung unter folgenden Bedingungen.
Ein Vergleich kann erzielt werden, wenn Sie die folgenden Anforderungen erfüllen:

1) Geben Sie das Produkt freiwillig zur Zerstörung zurück. Sie können dies tun, indem Sie das unterschreiben
beigefügte Erklärung und Rücksendung an uns, per Post oder per E-Mail
(custom@react.org);

2) Kompensation der Kosten für Vernichtung und Bearbeitung des Kartons in Höhe von 85,00 €.
Sie können diesen Betrag auf das Bankkonto der ABNIAMRO Bank Amstelveen überweisen. das
Niederlande mit SWIFT-Code ABNANLZA und IBAN-Code
NL64ABNA0510906362 zusammen mit der Referenznummer 197181707-BE:

3) Geben Sie die Details des Webshops schriftlich an. (Domänenname, (Web-) Adresse.
Telefonnummer und Bankkonto des Lieferanten oder Verkäufers der Ware
soweit möglich durch digitale Rechnungen und / oder andere Dokumente untermauert
wie Banküberweisung, PayPal-Überweisung des Zahlungsempfängers:

wenn Sie diesen Aufforderungen nicht vollständig und rechtzeitig nachkommen, spätestens 8 Kalendertage danach
Dienstag, 25. Juni 2019, werden wir uns frei fühlen, rechtliche Schritte dagegen einzuleiten
Sie, basierend auf Verletzung des geistigen Eigentums.
Außerdem. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Zoll davon ausgehen darf, dass Sie damit einverstanden sind
die Übergabe und Zerstörung des Guten, wenn Sie nicht reagieren. gestützt auf Artikel 23 der EG
Verordnungen 608/2013. Das oben genannte Gut kann dann ohne weiteres vernichtet werden
beachten.
Wenn dies der Fall ist. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, eine Entschädigung für die finanzielle Situation zu verlangen
Schäden, die durch die Einfuhr des gefälschten POKEMON-Produkts verursacht wurden, einschließlich
Zerstörungskosten.
Dieser aktuelle Konflikt kann nur dann vollständig gelöst werden, wenn Sie alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen
Bedingungen. Andernfalls. wir werden gezwungen sein, die Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen Sie in Erwägung zu ziehen,
Ich vertraue auf Ihre Bereitschaft, diese Angelegenheit zu regeln und für weitere Erklärungen zur Verfügung zu stehen.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Ein Markenrechtsverstoß liegt bei privatem (!) Import ja überhaupt nicht vor.
Ich glaube du verwechselst das mit dem eigen Import wenn man persönlich diese Ware zum eigenen Gebrauch, bei der eigenen Einreise, mit sich führt.
Dagegen kann der Markenberechtigung nichts unternehmen. Den Import durch Versand kann er durchaus unterbinden. Die Kosten dafür kann er sich vom Besteller zurückholen.

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Warum sollte ein Import per Post plötzlich "im geschäftlichen Verkehr" sein? "Geschäftlich" bedeutet nachhaltig, auf Dauer angelegt. Das ist bei einem Einmalimport eines Artikels nicht gegeben.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Warum sollte ein Import per Post plötzlich "im geschäftlichen Verkehr" sein?
Du hast es nicht verstanden. "Persönlich" bedeutet, man ist selbst vor Ort, z.B. am Flughafen und hat die Ware im eigenen Gepäck, also "am Mann". Der persönliche Import ist erlaubt, der Import per Bestellung und Versanddienstleister nicht. Der Markenrecht Inhaber hat die Möglichkeit dies zu unterbinden und von dem Besteller die Kosten für diesen Vorgang zu verlangen. Das hat nichts mit einem gewerblichen Import zu tun.

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#8
 Von 
fb518552-91
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Kommentare.
Das heißt ich muss die 85 Euro zahlen.
Könnten dann noch mehr Kosten auf mich zu kommen

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Warum sollte ein Import per Post plötzlich "im geschäftlichen Verkehr" sein? "
P.S.: Weil man die Ware von einem Händler gekauft hat und dieser geschäftlich nach Deutschland liefert.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von fb518552-91):
Das heißt ich muss die 85 Euro zahlen.

Ich würde zunächst einmal antworten, dass man das Schreiben inhaltlich verstehen würde und man doch bitte eine Version in deutscher Sprache senden soll. Man wüßte gar nicht worum es ginge.

An deiner Stelle würde ich also weder etwas unterschreiben was ich nicht verstehen würde, noch würde ich etwas bezahlen was ich nicht verstünde.

Verlink doch bitte mal das Originaldokument.
Ja, im Endeffekt wirst du wohl nicht um die Zahlung dieser Kosten herumkommen, aber dennoch musst du wissen, was dir vorgeworfen wird und vor allem, was du unterschreibst.

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#11
 Von 
fb518552-91
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):

Verlink doch bitte mal das Originaldokument.
Ja, im Endeffekt wirst du wohl nicht um die Zahlung dieser Kosten herumkommen, aber dennoch musst du wissen, was dir vorgeworfen wird und vor allem, was du unterschreibst.



Wie verlinke ich das

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120186 Beiträge, 39843x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich würde zunächst einmal antworten, dass man das Schreiben inhaltlich verstehen würde und man doch bitte eine Version in deutscher Sprache senden soll.

,Da fehlt ein "nicht"?



Zitat (von fb518552-91):
Wie verlinke ich das

Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
,Da fehlt ein "nicht"?
Ja natürlich, sorry, ab und zu ist das Gehirn nicht schnell genug um den Fingern das Richtige vorzugeben.
Zitat (von -Laie-):
Ich würde zunächst einmal antworten, dass man das Schreiben inhaltlich NICHT verstehen würde und man doch bitte eine Version in deutscher Sprache senden soll

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#14
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
"Persönlich" bedeutet, man ist selbst vor Ort, z.B. am Flughafen und hat die Ware im eigenen Gepäck, also "am Mann". Der persönliche Import ist erlaubt, der Import per Bestellung und Versanddienstleister nicht.


Sorry, aber das hast du doch erfunden.
MarkenG spricht nicht von "persönlich ist erlaubt", sondern "im geschäftlichen Verkehr ist verboten". Geschäftlicher Verkehr ist aber nicht das exakte Gegenteil von persönlich.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Sorry, aber das hast du doch erfunden.
Schau einfach mal bei Zoll.de nach, dort ist es ausführlich erklärt. Nein, das ist nicht von mir erfunden.

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