Hallo Forum!
Ich habe bei ebay einem Fußballtrikot versteigert, aber die Auktion wurde vorzeitig beendet und ich bekam einen Tag später eine Abmahnung, weil es bei dem Trikot um eine Fälschung handelte. Da ich gar nicht mit Abmahnungen bekannt bin (bin kein Deutscher, wohne im Ausland) war ich zuerst total shockiert. Dann habe ich das blödeste überhaupt gemacht: die Anwaltskosten (ca. 1100 Euro, Gegenstandswert 30000) gleich überweisen und ich total verzweifelt den Abnhamer Mails geschickt. Ich wollte sogar die Unterlassungserklärung gleich unterschreiben und verschicken, dass habe ich aber noch nicht gemacht. Ich habe mich am Freitag rechtlich beraten lassen. Die Mitarbeiterin hat mich zuerst beruhigt und meinte z.B., dass die Anwaltskosten total überzogen waren.
Jetzt habe ich zwei Fragen:
1. Ist es noch möglich, mich mit dem Abnahmer via E-Mail auf einem niedrigen Gegenstandswert zu einigen?
2. Ist meine Hamburger Brauch-Formulierung so in Ordnung?
dem Fussballverein TOR für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen einzelne der unter vorstehender Ziffer 1 aufgeführten Verpflichtungen eine angemesse Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird dabei nach billigem Ermessen vom Fussballverein TOR bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden.
vielen lieben Dank im Voraus!
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-- Editiert Lemmy2012 am 03.06.2012 16:54
Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung - Ist meine Hamburger Brauch-Formulierung so in Ordnung?
3. Juni 2012
Thema abonnieren
Frage vom 3. Juni 2012 | 16:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung - Ist meine Hamburger Brauch-Formulierung so in Ordnung?
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#1
Antwort vom 3. Juni 2012 | 21:02
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
quote:
1. Ist es noch möglich, mich mit dem Abnahmer via E-Mail auf einem niedrigen Gegenstandswert zu einigen?
Klar.
Die Warscheinlichkeit ist aber so hoch wie 6 Richtige mit Zusatzahl.
quote:
2. Ist meine Hamburger Brauch-Formulierung so in Ordnung?
Dazu müsste man die unter vorstehender Ziffer 1 aufgeführten Verpflichtungen kennen ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 3. Juni 2012 | 21:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
vielen Dank für deine Antwort Harry!
quote:
Dazu müsste man die unter vorstehender Ziffer 1 aufgeführten Verpflichtungen kennen ...
Anbei die unter vorstehender Ziffer 1 aufgeführten Verpflichtungen:
es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Fanartikel, welche nicht vom Fussballverein TOR stammen, mit für den Fussballverein TOR geschützten Marken zu kennzeichnen, die so gekennzeichneten Waren anzubieten und / oder zu vertreiben und / oder in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen, insbesondere wenn dies in der aus der Anlage 2 ersichtlichen Form (Anm.: Anlage 2 ist die Kopie der ebay-Auktion) erfolgt ;
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#3
Antwort vom 23. Juni 2012 | 17:08
Von
Status: Schüler (156 Beiträge, 50x hilfreich)
Bei Abmahnung wird fast IMMER gedealt.
Mir ist überhaupt nicht klar wie die Kanzlei den Vorwurf einer Fälschung verifizieren möchte wenn Sie das shirt noch haben?
Sind Sie sicher das es nicht doch um Vertriebs und Markenschutzrechte geht und eben nicht darum dass das shirt ggfs nicht original ist?
Sie sollten zu einer Kanzlei gehen die auf Internet/Markenrechteverletzung spezialisiert ist.
Wobei ich auf große Kanzleien verzichten würde und eine von einen einzelnen Anwalt geführte Kanzlei zurück greifen würde.
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#4
Antwort vom 25. Juni 2012 | 12:23
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 494x hilfreich)
quote:
Mir ist überhaupt nicht klar wie die Kanzlei den Vorwurf einer Fälschung verifizieren möchte wenn Sie das shirt noch haben?
Möglicherweise gibt das Angebotsbild bereits hinreichend Aufschluß.
quote:
Sie sollten zu einer Kanzlei gehen die auf Internet/Markenrechteverletzung spezialisiert ist.
Was bringt das? Er hat das Geld doch schon überwiesen. Soll er nun den Abmahnanwalt verklagen, davon einen Teil wieder herauszurücken?
Und die UE hat er noch nicht abgegeben, das ist viel entscheidender, da droht immer noch eine einstweilige Verfügung. Wenn er die UE über einen Anwalt machen läßt, kostet das noch mal oben drauf, und vermutlich mehr als ihm der Anwalt dann von der Gegenseite wiederholen kann. (Zumal ein Abmahner kaum herausrücken wird, was er einmal bekommen hat.)
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