Hallo, ich habe vor Kurzem angefangen Taschen zu nähen und möchte diese verkaufen. Dazu habe ich mir einen Gewerbeschein als Kleinunternehmerin geholt und einen Shop auf Dawanda eröffnet.
Nun möchte ich zusätzlich eine Facebookseite erstellen und Visitenkarten drucken lassen. Mein Label möchte ich "Lieblingstaschen" nennen.
Im DPMARegister ist die Marke "Lieblingstasche" aufgeführt, als Klasse ist angegeben: "Organisation und Durchführung von Kultur- und Sportveranstaltungen; Herausgabe von Rundschreiben (ausgenommen für Werbezwecke) einschließlich Pressemitteilungen und Nachrichten"
Meine Frage nun: Darf ich meine Taschen trotzdem unter dem Namen "Lieblingstaschen" verkaufen, oder könnte ich da Ärger bekommen? Ich habe schon überlegt, ob es sinnvoll wäre den Namen "Lieblingstaschen" mit unserem Logo zusammen schützen zu lassen (falls das geht), aber das ist ja nicht gerade günstig.
Und gibt es einen Unterschied, ob ich das Label "Lieblingstaschen" nenne oder ob ich den Begriff bloß als Produktbezeichnung nehme?
Und falls jemand den Namen "Lieblingstaschen" verwendet, obwohl er diesen nicht hat registrieren lassen, könnte diese Person dann irgendwelche Ansprüche an mich haben?
Ich hoffe ihr habt ein paar Antworten auf meine vielen Fragen. Vielen Dank schon mal und beste Grüße!
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-- Editiert Llilith am 03.12.2014 13:45
Ähnlichen Markennamen verwenden?
Taschen sind doch nicht "Organisation und Durchführung von Kultur- und Sportveranstaltungen; Herausgabe von Rundschreiben (ausgenommen für Werbezwecke) einschließlich Pressemitteilungen und Nachrichten", oder?
Für Taschen wäre "Lieblingstasche(n)" wohl auch kaum schützbar.
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Ja, das verstehe ich auch nicht so ganz. Der Name passt dort nicht zur Beschreibung. Und dass Lieblingstaschen für uns nicht schätzbar ist, weiß ich.
Wenn wir den Namen nun aber verwenden und er ja ähnlich klingt wie der bereits geschützte Name, auch wenn die vielleicht keine Taschen herstellen, könnten wir dann Probleme bekommen? Ich finde diese ganze Marken- und Namenstage wirklich schwierig und sehr verwirrend.
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quote:<hr size=1 noshade>könnten wir dann Probleme bekommen? <hr size=1 noshade>
Klar.
Niemand kann die Firma daran hindern euch (erstmal) Steine in den Weg zu legen. Das wäre zwar vermutlich ungerechtfertigt, aber dann muss man sich halt wehren. Kostet Zeit, Nerven und auch Geld.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:
Der Name passt dort nicht zur Beschreibung.
Wieso, man könnte so etwa ein Magazin über Taschen unter dem Namen "Lieblingstasche" herausbringen. Macht also durchaus Sinn.
quote:
Wenn wir den Namen nun aber verwenden und er ja ähnlich klingt wie der bereits geschützte Name, auch wenn die vielleicht keine Taschen herstellen, könnten wir dann Probleme bekommen?
Wie schon gesagt, da "Lieblingstasche" weder für die Produktion von Taschen geschützt ist noch das jemals sein kann, jedenfalls rechtlich gesehen keine.
Wie Harry schon sagt, hindert das natürlich niemanden, *unberechtigt* von euch Unterlassung zu fordern, was dann zumindest eine Kriegskasse für Vorschuß der eigenen Anwaltskosten (oder eine gewerbliche RSV) erfordert.
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quote:
Im DPMARegister ist die Marke "Lieblingstasche" aufgeführt,
Nein: es ist dort als Marke ein Bildzeichen eingetragen. Ob zwischen einem Wortzeichen "Lieblingstaschen" und dem konkret eingetragenen Bildzeichen mit dem Wortbestandteil "Lieblingstasche" eine Ähnlichkeit ( im Hinblick auf eine Verwechslungsgefahr ) besteht, ist nach dem Gesamteindruck des Bildzeichens zu beurteilen.
Weil das Bildzeichen aus dem in Schreibschrift geschriebenen Begriff "Lieblingstasche" gefolgt von einem Handtaschen-Symbol besteht, dürften der Wortbestandteil und der Bild(Grafik)bestandteil des Bildzeichens für den Gesamteindruck des Bildzeichens beide gleich wichtig sein:
Eine Übereinstimmung (nur) zwischen der Wortbedeutung (eines Teils des Bildzeichens, nämlich ) des Schreibschriftzeichens ( "Lieblingstasche" ) und dem Wortzeichen "Lieblingstaschen" kann eine Ähnlichkeit zwischen
>Lieblingstaschen<
und dem
GESAMTEN ( als Marke eingetragenen ) Bildzeichen
nicht begründen, insbesondere bei einer - im weitesten Sinne- beschreibenden Benutzung von "Lieblingstaschen".
RK
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