Ähnliches Produkt verkaufen unter anderem Namen (besteht aus Papier) - ist das möglich?

5. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb465900-41
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)
Ähnliches Produkt verkaufen unter anderem Namen (besteht aus Papier) - ist das möglich?

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Ich möchte ein bestehendes Produkt unter einem anderen Namen verkaufen. Dabei handelt es sich grob gesagt um Papierbögen, auf denen gewisse Formen gedruckt sind um ein DIY Produkt zusammen zu bauen.

Ist das rechtlich fragwürdig bzw. unrechtmäßig oder kann ich das machen? Es gibt ja niemanden, der die Entwürfe praktisch patentieren lassen hat, oder?

VG,
Pjure

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Sie wollen ja, entgegen des Titels, keine ähnlichen Artikel, sondern einen bestehenden Artikel unter einem anderen Namen verkaufen. Das halte ich für rechtlich risikobehaftet. Der Markeninhaber kann Ihnen das untersagen und entsprechende Abmahngebühren erheben.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
fb465900-41
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Also im Grunde sieht das Prozedere so aus:

Ich kaufe auf diversen ausländischen Seiten von Händlern aus Thailand und anderen Ländern (Etsy etc.) PDF's auf denen gewisse Formen gedruckt sind, die es auszudrucken, auszuschneiden und zusammenzufügen gilt.
Meine Idee wäre letztlich diese PDF's zu erstehen, meinem Designer zu geben und er setzt diese Formen in ein völlig anderes Layout, so dass der Wiedererkennungswert zum eigentlichen Artikel recht gering ist.
Daher die Frage, ob das möglich ist, da ich den gleichen Artikel ja nicht unter dem selben Namen weiterverkaufe, sondern ihn eigentlich erst weiterverarbeite.

Viele Grüße,
Pjure

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39856x hilfreich)

Zitat (von fb465900-41):
Daher die Frage, ob das möglich ist,

Möglich ist es. Die relevantere Frage ist, ob es erlaubt wäre.

Denn man erstellt schlicht eine Kopie. Die minimalen Veränderungen dürften nicht ausreichend sein, um ein "neues Werk" entstehen zu lassen.

Allerdings wäre zu prüfen, ob das andere Werk überhaupt eine ausreichende Schöpfungshöhe hat, also überhaupt einen Schutz erlangen konnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich würde, da hier ganz erhebliche Geldsumme im Raum stehen können, sicherheitshalber einen entsprechend spezialisierten Anwalt befragen. Nur auf ein Forum zu vertrauen, kann Sie in den finanziellen Ruin stürzen

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von fb465900-41):

Ich möchte ein bestehendes Produkt unter einem anderen Namen verkaufen. Dabei handelt es sich grob gesagt um Papierbögen, auf denen gewisse Formen gedruckt sind um ein DIY Produkt zusammen zu bauen.

Ist das rechtlich fragwürdig bzw. unrechtmäßig oder kann ich das machen? Es gibt ja niemanden, der die Entwürfe praktisch patentieren lassen hat, oder?

Alle Glaskugeln sind zur Zeit in der Inspektion, und das Orakel weilt auf den Kanaren...

Im Ernst: die Frage kann niemand sinnvoll beantworten, ohne alle Details des konkreten Einzelfalles zu kennen und einer gründlichen rechtlichen Prüfung zu unterziehen.

Es kann urheberrechtlicher Schutz bestehen, es kann Designschutz bestehen, es kann Patentschutz bestehen.
Möglich ist alles drei, ob es im konkreten Fall so ist... siehe oben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb465900-41
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich danke vielmals für die zahlreichen Antworten und werde einen Anwalt konsultieren, der sich damit auseinandersetzen wird.

0x Hilfreiche Antwort

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