Ähnlichkeit zu hoch?

17. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
jimmyavocado
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ähnlichkeit zu hoch?

Hallo an alle...

Ich habe eine Frage zu einem konkreten Fall und hoffe das jemand helfen kann.

Es gibt eine Wochenzeitung mit dem Namen "Burgdorfer Anzeiger". Der Name ist vom Urheber nicht eingetragen, auch weil das DPMA solche allgemeinen und in Verbindung mit Städten stehenden Namen nicht einträgt.
Jetzt möchte ich ebenfalls eine Zeitung/Anzeigenblatt herausbringen. Kann ich das Blatt z.B. "Burdorfer Kurie"r oder "Burgdorfer Blättchen" oder "Der Burgdorfer" nennen, oder kann es da Ärger geben. Wie gesagt, eingetragen ist nichts.
Vielen Dank für die Hilfe.

LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

"Burgdorfer" dürfte nicht prägend sein, da es eine reine Herkunftsbezeichnung ist, die einer Monopolisierung gerade zugänglich ist (sogen. Freihaltebedürfnis).

"Kurier" oder "Bote" für sich ist auch nicht prägend (sonst könnte der Münchner Kurier den Berliner Kurier wegen Verwechslungsgefahr angehen).

Folglich kann hier nur das Kennzeichen als ganzes prägend sein und somit keine Verwechslungsgefahr bestehen, wenn 50% ausgetauscht werden.

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Bei den Streitwerten wird vor dem landgericht gestritten, dort herrscht Anwaltszwang. Also muss man schon mal die Kohle für den Anwalt haben, nur um sich zu verteidigen.

Ich würde dem Mitbewerber eine kleine Liste senden und anfragen welcher Name ihn nicht stört. Antwortet er hat man seine Ruhe.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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