Hallo!
Ein Musiker A würde gerne seine Werke kostenlos im Internet veröffentlichen und auch die Möglichkeit anbieten gegen Bezahlung Auftragsarbeiten anzufertigen.
Jetzt stelle er sich die mir die Frage wie er das ganze am besten machen kann ohne Markenrechtlich in Schwierigkeiten zu geraten im Hinblick auf Domain bzw. Namen für das Projekt. Gerade im Bezug auf die „Ähnlichkeit" von Wortmarken. Jetzt stellt er sich ein paar Allgemeine Fragen zum Markenrecht.
1. Wie sieht das denn bei Vor und Nachnamen aus? Dürfte ein „Hans Müller" in der gleichen Klasse unter dem gleichen Namen „Hans Müller" tätig sein?
2. Wie sieht das bei halb-gleichem Namen aus? „Hans Müller" existiert und es kommt ein „Horst Müller" oder „Hans Friedrich" der in die gleiche Klasse möchte?
3. Was ist mit Farbnamen? Ich denke da z.B an „Jack White" von den White Stripes. Dürfen andere Künstler z.B „Anna White", „Max White" oder so heißen? Auch hier wieder in der gleichen Klasse.
4. Was ist mit dem echten bürgerlichen Namen? Dürfte man den denn sicher immer verwenden?
5. Soweit ich das verstanden habe sind beschreibende Wörter nicht schützbar, wäre also eine Domain bzw. Projektname in die Richtung „Weekly Free Music" weekly-free-music.com oder so dann für Musiker A eine gute Lösung?
6. Was kann passieren, wenn sich jemand durch „Ähnlichkeit" verletzt fühlt? Im netz liest man von Haftstrafen bis zu 5 jahren, was doch sehr hart klingt.
Danke im voraus schonmal für eure Antworten
Allgemeine Fragen zur Wortmarke (Ähnlichkeit, Zulässigkeit etc.) Künstlerbranche
26. Mai 2021
Thema abonnieren
Frage vom 26. Mai 2021 | 19:13
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Allgemeine Fragen zur Wortmarke (Ähnlichkeit, Zulässigkeit etc.) Künstlerbranche
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!

Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten