Alpha Industries - Verbotene Marke?

23. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)
Alpha Industries - Verbotene Marke?

Hallo!

Ich hoffe ich bin hier richtig.

Darf eine Berufsschule einen Berufsschüler des Unterrichts verweisen, weil er eine Jacke der Marke Alpha Industries trägt?
Desweiteren wurde diesem Schüler angedroht, sollte er diese Jacke beim nächsten Berufsschultag tragen, bekäme er Hausverbot.

Gibt es irgendwo eine Liste, auf der verbotene Marke stehen?

LG beijing

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5 Antworten
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#1
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Zusatz:

Es handelt sich um genau diese Jacke: bei OTTO.de

LG beijing

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#2
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

"Verbotene Marken" in dem Sinne gibt es ja nicht, daß ein Gesetz das Tragen bestimmter Marken untersagen würde.

Einzelne Kleidungsstücke können natürlich aufgrund ihrer Symbolik verboten sein, vgl. §§86 , 86a StGB .

Wie wird das denn begründet, ist das wie Lonsdale (wegen dem "nsda"(p) in der Mitte) auch eine primär in Neonazi-Kreisen populäre Kleidung?

Es wäre zu prüfen, ob das Hausrecht der Schule dies zuläßt. Wenn z.B. die Jacke in rechten Kreisen üblich ist, könnte dies im noch zulässigen Ermessenbereich liegen, wenn die Schule verhindern will, daß dadurch Unfrieden gestiftet wird (etwa weil es andere provoziert).

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Alpha Industries ist einer der Bekleidungs-Ausstatter des US-Militärs.

War mal bei den Neos beliebt, da das Firmen-Logo dem verbotenen Zivilabzeichen der SA ähnelt.
Die Neos kleiden sich jedoch inzwischen unauffälliger, die Beliebtheit hat daher abgenommen.

Derzeit bei Jugendlichen sehr beliebt, da der Rapper Bushido viel von der Marke trägt.



Ich würde die Berufsschule mal nach dem Grund und der Rechtsgrundlage für Kleidungsvorschriften fragen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

-- Editiert am 23.11.2009 18:39

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#4
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo!

Vielen Dank für Eure Antworten.
Beim googlen habe ich einige Infos gefunden.
1. Die Marke Alpha Industries ist wie bereits von @Harry erwähnt, in der rechten Szene beliebt.(allerdings mehr die Bomberjacken dieser Marke) Wird jedoch nicht in Verbindung mit der rechten Szene gebracht.
Der Polizeipräsident von Berlin hat auf einer Liste, auf der Modemarken verzeichnet sind, welche Polizeibeamte im Dienst NICHT tragen dürfen, die Marke Alpha Industries im März diesen Jahres wieder gestrichen.
2. Bin zufällig auf die Hausordnung dieser Berufsschule gestoßen, lt. dieser ist es ausdrücklich untersagt diese Marke zu tragen.

Daher denke ich, dass die Eltern des Schülers wohl nicht dagegen ankommen werden.

Ich danke Euch trotzdem für Eure Mühe und denke somit ist diese Frage beantwortet.

LG beijing

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#5
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bin zufällig auf die Hausordnung dieser Berufsschule gestoßen, lt. dieser ist es ausdrücklich untersagt diese Marke zu tragen. <hr size=1 noshade>

Die in der Schulordnung enthaltenen Regelungen müssten natürlich rechtlich zulässig sein. Dabei darf die Schule Bestimmungen erlassen, die eine Störung des Schulbetriebes verhindern, und dabei mag ihr auch ein Beurteilungsspielraum zukommen, doch kann dies auch nicht dazu führen, dass die Schulleitung insoweit „Narrenfreiheit“ hat. Der Fall „Alpha Industries“ ist allenfalls ein Grenzfall – es handelt sich sicherlich nicht um eine Marke, die typisch rechts ist.

Soweit mir bekannt, gibt es in dieser Richtung nur eine Gerichtsurteil, nämlich einen Beschluss im Verfahren vorläufigen Rechtsschutz, der zu Lasten des Schülers ausgegangen ist, der ein „Lonsdale“ Pullover tragen wollte und dafür zwei Wochen vom Unterricht ausgeschlossen worden war (VG Berlin vom 26.04.2001, 3 A 433.01). Es handelt sich dabei nur um eine vorläufige Entscheidung, bei der das Gericht ausgeführt hat, dass eine abschließende Entscheidung über das Kleiderverbot nicht möglich war. Soweit ersichtlich gab es aber kein Hauptsacheverfahren; die Gründe hierfür sind unbekannt (entweder hatte der Schüler keine Lust mehr zu klagen oder man hat sich mit der Schule irgendwie so geeinigt).

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2001/0606/lokales/0019/index.html

Wichtig erscheint mir aber, dass das Gericht den Erziehungsauftrag der Schule in den Vordergrund gestellt hat. Dies dürfte weitergehende Verbote ermöglichen, als dies im außerschulischen Bereich zulässig wäre.

sonstige Bsp.:
Die Auflage an Demonstrationsteilnehmer, keine Pullover von „Thor Steinar“ zu tragen, ist unzulässig (OVG Sachsen-Ahnhalt v. 07.08.2006, 2 M 268/06 ).

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist höher zu bewerten, als das Hausrecht. Der Kläger hatte als Zuhörer an einer „Informationsveranstaltung gegen Rechts“ im Sitzungssaal des Landkreistages teilgenommen dabei ein T-Shirt der Jugendorganisation der Republikaner getragen (VG Neustadt, 08.02.2007, 4 K 1881/06 .NW) und war zu Unrecht aufgefordert worden, sich umzuziehen.

Ich persönlich finde derartige Verbote – zumal bei „Alpha Industries“ - überzogen. Wer sich mit Rechtsradikalen auseinandersetzen will, soll dies mit Argumenten und nicht mit Kleiderverboten tun. Mit gutem Grund verbietet das Strafrecht lediglich Abzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, nicht aber „Pitbull“-Mützen oder andere ähnliche (auch modische) Irrungen.



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