Amazon Marketplace Betrug

28. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
stillapossibility
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Amazon Marketplace Betrug

Hallo,
ich habe ein Problem mit einem Verkäufer auf Amazon Marketplace.
Im Februar habe ich bei dem Verkäufer eine Digitalkamera bestellt.
Als diese nach 2 Wochen trotz bestätigtem Ausgang immer noch nicht eingetroffen ist, hat der VK mir irgendetwas von Lieferproblemen erzählt und mir angeboten, das Geld zurückzuerstatten.
Weil ich die Kamera schnell bei einem anderen Anbieter bestellen wollte, habe ich die Lastschrift zurückgebucht und ein paar Tage später tatsächlich das Geld nochmals von Amazon erstattet bekommen.
Da ich jetzt doppelt Geld hatte, habe ich den VK nach seinen Kontodaten gefragt, um ihm das Geld, das zu viel war, wieder zurückzuüberweisen. Damit war für mich alles geklärt, dachte ich.

Der Fehler war, das die Rückerstattung ja über Amazon lief, und ich Amazon hätte das Geld direkt überweisen müssen, die es dann an den VK weitergeben.
Dementsprechend hat Amazon dann auch von mir die Lastschrift zurückgefordert.
Ich habe mich dann mehrfach mit dem VK und dem Amazon Kundendienst auseinandergesetzt, damit er mir das Geld zurücküberweist. In seinen Mails hat er mir zugestimmt, dass mir das Geld zusteht, mich aber immer wieder hingehalten und den Zeitpunkt verschoben. Auch auf Nachdruck von Amazon hat er nicht reagiert. Das zieht sich jetzt schon etwa 2 Monate hin. Beim googlen habe ich ziemlich viele schlechte Feedbacks über den VK gelesen und denke, dass er ganz bewusst und mit Vorsatz Leute betrügt und mich deshalb auch nicht darauf hingewiesen hat, dass die Überweisung an Amazon zu erfolgen hat.
Was habe ich jetzt für Möglichkeiten und wie läuft das ab?
Anzeige bei der Polizei wegen Betrug und mit einem Anwalt das Geld zurückfordern? Und wie sind da die Chancen?

Danke schonmal für die Antworten


-- Editiert am 28.04.2009 19:38

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

> Da ich jetzt doppelt Geld hatte, habe ich den VK nach seinen Kontodaten gefragt, um ihm das Geld, das zu viel war, wieder zurückzuüberweisen. Damit war für mich alles geklärt, dachte ich.
**
Ein folgenschwerer Irrtum. Wie kann man auf die Idee kommen, einem Verkäufer bei amazon direkt Geld anzubieten? Alles läuft NUR über amazon und amazon gewährt auch eine A-Z Garantie.

http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=886414
**
Der Verkäufer hat einen Rücktritt akzeptiert und das Geld wurde durch amazon zurücküberwiesen, das wäre auch geschehen, wenn der Verkäufer sich quergestellt hätte. Dadurch, dass die Lastschrift zurückgebucht wurde, schuldet man nun einerseits amazon den im Raum stehenden Betrag und hat diesen gleichzeitig dem Verkäufer, der das Geld überhaupt nicht auf direktem Wege in die Hände kriegen durfte, überwiesen.

Unglücklicher kann es gar nicht laufen, insbesondere ist hier weit und breit kein Betrug zu sehen. Man hat freiwillig einem Geld geschickt ohne jede Rechtsgrundlage. Derjenige ist ja auch noch bereit es herauszugeben, scheint aber klamm zu sein.

Es wird nichts anderes übrig bleiben, als einen Rechtsanwalt einzuschalten. Es geht hier um Herausgabe nach §§ 812 ff. BGB

§ 812
Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.
*****
Vorher vielleicht noch einen Versuch starten, Einschreiben - Rückschein, zur Herausgabe des Geldes auffordern, Frist setzen - 10 Tage, nach Datum bestimmt.

Es geht, darum den Händler beweisbar in Verzug zu setzen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Eine Betrugsabsicht ist erst mal nicht zu erkennen.

Die Rückzahlung des "gedoppelten" Betrags an den VK erging ja durch Ihre Initiative; wenn der VK nun nicht mehr zurückzahlen kann oder will, ist das eine zivilrechtliche Sache, die mit "Betrug" erst mal gar nichts zu tun hat.

> und mich deshalb auch nicht darauf hingewiesen hat, dass die Überweisung an Amazon zu erfolgen hat

Wenn Sie das nicht wußten, wieso hätte der VK das wissen müssen?

0x Hilfreiche Antwort

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