Amazon-Ware beim Zoll beschlagnahmt

25. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
tiger50
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)
Amazon-Ware beim Zoll beschlagnahmt

Ich habe vor einen Monat über Amazon Marketplace einen Rasierer von Gilette gekauft. Leider erst ziemlich spät mitbekommen, dass dieser aus Südkorea kommt. Vom Verkäufer wurde 100 Prozent Qualität zugesichert und das Verkäuferprofil und die Bilder sahen alle seriös aus.

Allerdings wurde jetzt die Ware nach Paragraph 146 Markengesetz beschlagnahmt, weil angeblich könnte es sich um den Tatbestand einer Schutzrechtsverletzung handeln.

Im Verkäuferprofil kommen jetzt auch immer mehr Bewertungen, in denen zu lesen ist, dass deren Ware ebenfalls vom Zoll beschlagnahmt wurde. Im Brief vom Zoll steht, dass es sich um ein zivilrechtliches Verfahren zwischen mir und dem Rechtsinhaber handelt. Normalerweise kann ich doch aber nicht belangt werden, oder? Schließlich habe ich ja das Paket nicht abgesendet.

-- Editiert tiger50 am 25.02.2014 16:05

-- Editiert tiger50 am 25.02.2014 16:15

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Schließlich habe ich ja das Paket nicht abgesendet. <hr size=1 noshade>


Das ist irrelevant (du hast es ja veranlaßt).

Entscheidend ist vielmehr, daß für §14 III (4) MarkenG (Untersagung der Einfuhr) "im geschäftlichen Verkehr " gegeben sein muß, was bei einem Einzelstück nicht der Fall ist.
Hättest du 10 Rasierer bestellt, hättest du ein Problem.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tiger50
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Nein, das stimmt. Es können maximal zwei sein (vielleicht hat der Verkäufer noch eine Nachlieferung veranlasst, das weiß ich nicht ganz genau). Auf jeden Fall sind es nicht mehr als zwei.

Kann ich denn die Kanzlei, die als Rechtsinhaber zuständig ist per E-Mail anschreiben und sagen, dass bei einem gefälschten Produkt, dass Produkt zerstört werden kann und ich mich von gefälschten Marken distanziere oder ist das eher nicht empfehlenswert?

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

bei dem ganzen kommt es sicherlich auch etwas auf den Preis mit drauf an, wenn man anhand des Preises als K schon erkenenn müsste, kein Original zu bekommen, dann sieht es für den K nicht gerade gut aus...

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

Per se ist Markenrecht vorsatzunabhängig.

quote:
Kann ich denn die Kanzlei, die als Rechtsinhaber zuständig ist per E-Mail anschreiben und sagen, dass bei einem gefälschten Produkt, dass Produkt zerstört werden kann und ich mich von gefälschten Marken distanziere


Du mußt mit denen gar nicht kommunizieren und solltest das IMO auch nicht, solange keine Geld- oder Unterlassungsforderungen erhoben werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tiger50
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
bei dem ganzen kommt es sicherlich auch etwas auf den Preis mit drauf an, wenn man anhand des Preises als K schon erkenenn müsste, kein Original zu bekommen, dann sieht es für den K nicht gerade gut aus...


Der Preis lag mit Versandkosten bei 8,99 Euro. Originalware kostet ca. 12-14 Euro. Es stand da, dass es sich um ein Sonderangebot handelt, dass zeitlich begrenzt ist - von war es eigentlich nicht allzu verdächtig.

quote:
Du mußt mit denen gar nicht kommunizieren und solltest das IMO auch nicht, solange keine Geld- oder Unterlassungsforderungen erhoben werden.


Wie lange kann es denn circa dauern, bis sich da jemand bei mir meldet? Haben die bestimmte Fristen, die sie einhalten müssen? Weil die Ware habe ich vor über 1,5 Monaten bestellt. Der Brief vom Zoll kam erst vorgestern.


Schon einmal vielen Dank für Eure Hilfe und Auskünfte.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Strafbar macht sich derjenige der die gefälschte Ware
in den Verkehr bringt. Als Käufer muß ich nicht erkennen
dass ich gefälschte Ware erworben habe.
Schließlich ist hier auch der Käufer der Betrogene.
Ich würde die Sache zunächst auf sich beruhen lassen.
( Geh nicht zum Kaiser, wenn Du nicht gerufen wirst )
Ich würde auch nicht auf Abmahnungen ect. antworten.
Erst wenn die Sache gerichtsanhängig wird, wäre Widerspruch
einzulegen. Ob es soweit kommt ist fraglich.


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2x Hilfreiche Antwort

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