Andere Marke - Anderer Domainbereich

27. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
martin2020
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Andere Marke - Anderer Domainbereich

Firma1 verkauft Bettwaren und hat eine Marke eingetragen nennen wir sie „Wurst"
Diese Marke „Wurst" ist in verschiedenen Nizza eingetragen rund ums schlafen
Das Produkt welches mit der Wurst in Verbindung gebracht wird,
Ist eher ein, nennen wir es erfundenes System, wofür ein Wort erfunden werden
musste. Firma 1 verkauft Bettwaren und nennt nun seine Federn „Wurst"
Firma1 hat auch zu 80% alle Domains mit Wurst gesichert und eine Weiterleitung zu Firma1Punktde
eingerichtet.

Nun kommt Firma2 ins Spiel
Firma2 ist ein Metzger und hat nun die Domain „WurstPunktde" gesichert und möchte damit auch werben. z.B. mit WurstPunktde. Firma2 sieht auch keine Möglichkeit das Wort Wurst in seiner passenden Nizza eintragen zu lassen, weil „Wurst" ein beschreibendes Wort ist. Jeder Metzer in Deutschland wirbt ja auch mit Wurst, deshalb ist ein Markeneintrag vermutlich nicht möglich. Auch hat jeder Mitbewerber von Firma2 in seiner Domain das Wort Wurst… z.B Wurst-Shop, Wurst-Online oder Wurst24 usw. Jeder grössere Shop hat auch Wurst in seinem Sortiment. Firma2 ist aber selbst auch gleich direkter Hersteller der Wurst, nennt sich nur Firma2
Darf nun Firma2 bedenkenlos im Metzgerbereich verkaufen und die Domain Wurst nutzen?
Auch dann, wenn Firma1 Bettwaren nun Ansprüche an der Domain stellen würde?

Marke eintragen oder verletzt?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von martin2020):
Darf nun Firma2 bedenkenlos im Metzgerbereich verkaufen und die Domain Wurst nutzen?


Ja. Er darf nur in seiner Metzgerei keine Betten unter dem Namen "Wurst" anbieten.

Alles andere würde §8 MarkenG zuwiderlaufen. Ein Schutz für eine glatt beschreibende Bezeichnung ist nicht möglich, auch nicht auf dem Umweg über einen Schutz in völlig anderen Markenklassen. (Auch wenn das der Inhaber der Marke "Kinder" für Süßwaren immer wieder mal versucht.)


-- Editiert von BigiBigiBigi am 27.11.2019 15:27

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
martin2020
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Prima.
Firma2 würde sich nun für die schnelle Antwort sehr freuen und auch bedanken.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Ergänzend sei noch hinzugefügt, das die Gegenseite gerne dazu neigt Drohkulissen aufzubauen.
Sprich Abmahnungen zu versenden, von bekannten Anwälten seitenweise Argumente versenden lässt weshalb nur sie in Recht seien und man gar keine Chance habe und auch gerne mal Streitwerte zwischen 50000 - 100000 EUR aufrufen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
martin2020
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Firma2 würde sich nun gerne auch Wurst GmbH nennen, da Firma2 ja auch die WURSTpunktDE Domain hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von martin2020):
Firma2 würde sich nun gerne auch Wurst GmbH nennen, da Firma2 ja auch die WURSTpunktDE Domain hat.

Und?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von martin2020):
Firma2 würde sich nun gerne auch Wurst GmbH nennen


Ist Firma2 denn eine GmbH? Die Voraussetzungen und Durchführungsbestimmungen für eine Umfirmierung kann man doch sicher googeln.

Firma2 muß aber klar sein, dass sie nicht dagegen vorgehen kann, dass sich eine andere Metzgerei "wurst.xy" sichert.
Generell ist sehr unüblich, sich im eigenen Betriebsfeld generische Namen zuzulegen, da das eher Nachteile als Vorteile hat. (Flyer: "Diese Veranstaltung der AfD wird Ihnen präsentiert von Wurst aus Berlin." Firma Wurst GmbH aus Berlin: "Oh verdammt!")

-- Editiert von JenAn am 15.09.2020 13:43

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