Hallo,
Ich wollte einen Slogan markenrechtlich schützen lassen, allerdings habe Ich Angst, dass die Anmeldung fehlschlägt und Ich trotzdem auf den Kosten sitzenbleibe.
Vielleicht könnten Sie mir sagen ab wann Ich die Anmeldgebühr zahlen muss.
Anmeldegebühr bei Fehlgeschlagener Anmeldung
18. April 2020
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Frage vom 18. April 2020 | 12:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anmeldegebühr bei Fehlgeschlagener Anmeldung
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#1
Antwort vom 18. April 2020 | 13:25
Von
Status: Schlichter (7244 Beiträge, 1526x hilfreich)
https://www.dpma.de/service/gebuehren/marken/index.html#a3
Wenn man dort nichts findet: Die DPMA hat auch eine Mailadresse. Dazu braucht es doch kein Forum wie dieses, wenn man die Informationen aus erster Hand bekommen kann
Und jetzt?
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