Bei Wort/Bild-Marke auch Wort geschützt?

20. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)
Bei Wort/Bild-Marke auch Wort geschützt?

Hallo, ein Unternehmen hat sein Logo als Wort/Bild-Marke schützen lassen, dies findet man auch so bei der Markenrecherche.

In dem Logo steht auch der Firmenname geschrieben.

Auf der Internetseite schreibt die Firma in einem Text ihren Firmennamen: "Firmenname®".

Daher meine Frage:
Ist bei der Registrierung einer Wort/Bild-Marke auch das Wort geschützt oder darf das Unternehmen, streng genommen, im geschriebenen Wort kein ® dahinter setzen?

Als anschließende Frage:
Wenn ein Unternehmen eine Wort/Bild-Marke schützen lässt, kann es danach trotzdem noch passieren, dass jemand sich den Firmennamen als reine Wortmarke schützen lässt und dann Probleme macht?

Viele Grüße
abi2015

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 668x hilfreich)

Zitat (von abi2015):
Auf der Internetseite schreibt Unternehmen X in einem Text "Firmenname®".


Dieses Wettbewerbsverhalten wäre unzulässig, wenn es als unlauter zu bewerten wäre. Unlauter wären geschäftliche Handlungen, wenn sie unwahre oder täuschende Angaben enthielten über .... „ Rechte des Unternehmers wie Identität, Vermögen einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums...", § 5 UWG.

Die Angabe „ Firmenname®" ist eine unwahre Angabe über das Recht aus einer Eintragung des Zeichens „ Firmenname" in einem Markenregister; zumindest stellt die Verwendung des Zeichens (R) hinter dem als Firma benutzten Unternehmenskennzeichen eine Täuschung dar.

Aber:
Es könnte fraglich sein, welche Vorstellung die angesprochenen Verkehrskreise mit der Angabe „(R)" überhaupt verbinden: die Vorstellung einer irgendwie gearteten, behördlich geprüften und attestierten Qualität oder Exklusivität?

Wenn der maßgebliche Durchschnittsverbraucher mit dem Zeichen (R) de Vorstellung irgendwelcher markenamtlich registrierter Qualitäten verknüpfen würde, dann läge Strenggenommen in JEDER Benutzung des (R)-Zeichens ohne aufklärenden Hinweis, dass der Tatsache einer Markeneintragung keinerlei amtliche Zusicherung irgendwelcher Waren-Qualitäten zukommt, eine Verbrauchertäuschung.

Zudem könnte die Kaufentscheidung-Relevanz des (R)-Zeichens fraglich sein:
- nur wenn der über die Benutzung eines (R)-Zeichens beim Verbraucher ausgelösten Vorstellung die Eignung zugesprochen würde, seine Kaufentscheidung beeinflussen zu können, käme eine unzulässig unlautere Verbraucherirreführung in Betracht. Dies wäre aber nr anzunehmen, wenn mit dem (R)-Zeichen beim Verbraucher Kaufentscheidung-beeinflussende Qualitätsvorstellungen anzunehmen wären ...

- wenn man dem „vernünftigen" Durchschnittsverbraucher jedoch die Kenntnis unterstellt, dass der Umstand einer amtlichen Eintragung eines Zeichens als Marke rein garnichts über die Qualität der gekennzeichneten Waren aussagt, dann ist damit ausgeschlossen, dass dieser Durchschnittsverbraucher seine Kaufentscheidung davon abhängig machen könnte, ob ein mit einem (R) dekoriertes Markenzeichen tatsächlich in irgendeinem Markenregister eingetragen ist, oder nicht.

Insgesamt:
- wenn das (R) die Vorstellung „markenamtlicher Qualitäts-Gewähr" auslöst - dann ist seine Verwendung IMMERirreführend, gleichgültig ob Eintragung oder nicht.

- wenn die qualitäts-indifferente Bedeutung des (R) dem Durchschnittsverbraucher geläufig ist - dann beeinflußt ihn die Dekoration mit (R)-Gepränge in seiner Kaufentscheidung nicht, unabhängig davon, ob die Amtlichkeit der „Registrierung" echt, oder gelogen ist.

RK

-- Editiert von RrKOrtmann am 21.02.2022 16:42

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#2
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo RK, vielen Dank für deine Antwort.
Ich habe nicht vor dem Unternehmen etwas Böses zu wollen, für mich ergab sich nur die Frage, ob bei der Wort/Bild-Marke dann auch das geschriebene Wort geschützt ist.
Durch etwas Recherche habe ich heraus gefunden, dass das geschriebene Wort mit der Eintragung einer Wort/Bild-Marke nicht geschützt ist.

Die offen stehende Frage ist noch:
Kann jemand eine Wortmarke eintragen lassen, zu einem Begriff, der schon als Wort/Bild-Marke geschützt ist und damit Forderungen gegen das Unternehmen stellen?

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