Hallo, es geht um die Verwendung des Gattungsbegriffs " JEEP " in Bezug auf den Verkauf von Geländewagen.
Kann ich auf meiner Webseite für Geländewagen trotz bestehender & eingetragener Marke Jeep Nizzaklasse, die Bezeichnung für einen Bauart ähnlichen Nachbau, des von Crysler nicht mehr produzierten legendären Willys Jepp des II Weltkrieges verwenden ?? Ich wüsste nicht wie ich das Fahrzeug sonst benennen sollte damit es auch von Millitärliebhabern gefunden wird ??
Muss ich es nun z.B. Willys Geländewagen nennen ? Mag keine Ärger bekommen.
Das selbe wird sich ebenfalls in den Keywords auf der Webseite wiederspiegeln.
Schönen Gruß & Danke
Benutzung einer eingetragenen Marke trotz Gattungsnamen
9. März 2018
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Frage vom 9. März 2018 | 16:44
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Benutzung einer eingetragenen Marke trotz Gattungsnamen
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#1
Antwort vom 12. März 2018 | 07:06
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 18x hilfreich)
Nein.
Markenrecht ist Markenrecht.
Was ist eine Nizzaklasse?
#2
Antwort vom 12. März 2018 | 07:09
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 18x hilfreich)
Welche Marke ist das Auto?
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#3
Antwort vom 12. März 2018 | 07:09
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 18x hilfreich)
Ein Mahindra?
#4
Antwort vom 12. März 2018 | 11:00
Von
Status: Gelehrter (10689 Beiträge, 4206x hilfreich)
ZitatWas ist eine Nizzaklasse? :
Jetzt nicht ernst gemeint die Frage oder?
Falls ja, frage ich mich weshalb man hier antwortet.....
#5
Antwort vom 14. März 2018 | 12:33
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatNein. :
Markenrecht ist Markenrecht.
Was ist eine Nizzaklasse?
Jeep wurde als Marke in Nizzaklasse 12 Auto und Autoteile etc. eingetragen
#6
Antwort vom 14. März 2018 | 12:38
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo die eigene Marke für die Autos ist natürlich vorhanden und wird verwendet, aber wenn ich das Auto unter der Bezeichnung z.B. Runtiger X3 Militär Jeep verkaufe, verwende ich ja in der Produktbeschreibung z.B. die Bezeichnung Jeep, somit denke ich ist das bedenklich oder ein Markenrechtsverstoß, obwohl jeder den Jeep ähnlichen, nachbau auch als Jeep identifizieren würde.
Ich verwende deshalb im Moment die Bezeichnung Geländewagen oder Geländefahrzeug.
#7
Antwort vom 14. März 2018 | 12:41
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 18x hilfreich)
ZitatHallo die eigene Marke für die Autos ist natürlich vorhanden und wird verwendet, aber wenn ich das Auto unter der Bezeichnung z.B. Runtiger X3 Militär Jeep verkaufe, verwende ich ja in der Produktbeschreibung z.B. die Bezeichnung Jeep, somit denke ich ist das bedenklich oder ein Markenrechtsverstoß, obwohl jeder den Jeep ähnlichen, nachbau auch als Jeep identifizieren würde. :
Ich verwende deshalb im Moment die Bezeichnung Geländewagen oder Geländefahrzeug.
Das ist gut, um nicht gegen Markenrechte zu verstossen. Lass Jeep raus und verwende Allrad, Offroad, 4x4 etc
#8
Antwort vom 18. März 2018 | 17:31
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 672x hilfreich)
ZitatHallo, es geht um die Verwendung des Gattungsbegriffs " JEEP " in Bezug auf den Verkauf von Geländewagen. :
Wenn "Jeep" ein Gattungsbegriff für Geländefahrzeuge (geworden) wäre, dann könnte ggf. die Löschung einer Fahrzeugmarke "Jeep" wegen Verfalls beantragt werden.
Zitat:Kann ich ... die Bezeichnung "Jeep" für einen Nachbau des legendären Willys Jeep verwenden ??
Nein: Eine geschützte Marke darf man nicht für Waren eines anderen Unternehmens verwenden. Aber wenn zur Beschreibung des Nachbaus eines Markenprodukts das Markenprodukt benannt würde ( "unser XYZ ist eine Kopie des "Jeep 1943" ), dann liegt keine Benutzung der Marke für andere Waren/Fahrzeuge vor. Vielmehr würde es sich hier um den Fall einer unlauter vergleichenden Werbung unter Nennung/Erkennbarmachung der Marke für (grundsätzliche erlaubte) Nachahmungen von Markenwaren handeln, § 6 UWG .
Zitat:Ich wüsste nicht wie ich das Fahrzeug sonst benennen sollte
Am einfachsten mit irgendeinem Namen, vielleicht mit der Bezeichnung, die ihm der Hersteller des Nachbaus gegegeben hat?
Zitat:damit es auch von Millitärliebhabern gefunden wird ??
Wenn man sich die "Anlockwirkung" geschützter Markenzeichen zunutze machen möchte, müßte man sich beim Markeninhaber die Erlaubnis zur Markenzeichenbenutzung zu erkaufen versuchen.
RK
#9
Antwort vom 9. April 2018 | 09:40
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Herzlichen Dank für die sehr kompetente Antwort !! Das wollte ich wissen - Schönen Gruß aus der Oberpfalz
Und jetzt?
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