Commodore Logo...wie verhält es sich?

17. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 161x hilfreich)
Commodore Logo...wie verhält es sich?

Hallo zusammen,

mir stellt sich gerade eine Frage.

Es geht um den alten "Brotkasten", damals auch mal Commodore 64 genannt.
Ich hatte jetzt mal nach den Markenrechten geschaut und dabei festgestellt, dass die damaligen Commodore Markenrechte etc. scheinbar mittlerweile nicht mehr vorhanden, bzw. auch gelöscht sind. Letzter bekannter Eintrag ist Registernummer: 1107070 und wurde 2001 gelöscht.

Mit einer Ausnahme. 2015 hat wohl jemand das alte Commodore Logo genommen, dazu dann den C64 Schriftzug etc...also alles vom damaligen Unternehmen "Commodore", hat eine eigene Marke darauf angemeldet und vertreibt nun exklusiv Artikel mit Commodore Logo etc. (Registernummer: 302015039189)

Die erste Frage dahingehend....geht so was? Kann ich mir auf die Art und Weise den Erfolg eines Unternehmens unter den Nagel reißen und allein vom Retro Boom profitieren? Er ist ja nicht mal der Urheber des Logos...wie kann er dann daran eine Wort-/Bildmarke erwerben?

Das zweite wäre....er hat so, wie es aussieht, eine nationale Marke angemeldet. Heisst das dann wiederum, dass außerhalb Deutschlands damit keinerlei Probleme bestehen?
Angenommen, man macht nun ein schickes stylisches Retro T-Shirt mit dem Commodore Logo drin und verkauft das außerhalb Deutschlands....ist das ein Problem?

Wie ist das, wenn man nun diese Shirts auf einem dieser T-Shirt Vertriebsseiten verkauft...Moteefe, Teezily und wie sie alle heißen.
Die haben alle nicht ihren Sitz in Deutschland....liefern aber nach Deutschland. Wie verhält es sich da?

Sind so einige Fragen, aber irgendwie kriege ich das nicht in den Kopf :-)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 161x hilfreich)

Interessant wäre, ob diese beiden Designs im Konflikt zueinander stehen:

https://picload.org/view/dgpcoowa/c64logo.png.html

Unten ist das aus der o.g. Wort/Bildmarke und das obere ist das neue Design für ein Retro Shirt.

Oder unterscheiden die sich stark genug?

Wie wäre es, wenn man aus den zwei Polygonen neben dem C einfach ein = macht?

-- Editiert von XxBombermanxX am 18.10.2017 07:35

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von XxBombermanxX):
2015 hat wohl jemand das alte Commodore Logo genommen, dazu dann den C64 Schriftzug etc...also alles vom damaligen Unternehmen "Commodore", hat eine eigene Marke darauf angemeldet und vertreibt nun exklusiv Artikel mit Commodore Logo etc. (Registernummer: 302015039189)

Die erste Frage dahingehend....geht so was?

Sicher. Warum sollte es nicht gehen.
Zitat:
Kann ich mir auf die Art und Weise den Erfolg eines Unternehmens unter den Nagel reißen und allein vom Retro Boom profitieren?

Wenn die alten Marken nicht mehr geschützt sind: grundsätzlich ja.
Zitat:

Er ist ja nicht mal der Urheber des Logos...wie kann er dann daran eine Wort-/Bildmarke erwerben?

Urheberrechte an einem Logo haben nichts mit Markenrechten zu tun. Außerdem weiß man ja gar nicht, welche Vereinbarungen es zwischen den Rechtsnachfolgern von Commodore und dem Urheber des Logos und dem Neunutzer überhaupt gibt. Das können alle möglichen sein.
Zitat:

Das zweite wäre....er hat so, wie es aussieht, eine nationale Marke angemeldet. Heisst das dann wiederum, dass außerhalb Deutschlands damit keinerlei Probleme bestehen?

Nein.
Zitat:
Angenommen, man macht nun ein schickes stylisches Retro T-Shirt mit dem Commodore Logo drin und verkauft das außerhalb Deutschlands....ist das ein Problem?

Nicht unwahrscheinlich.
Zitat:

Wie ist das, wenn man nun diese Shirts auf einem dieser T-Shirt Vertriebsseiten verkauft...Moteefe, Teezily und wie sie alle heißen.
Die haben alle nicht ihren Sitz in Deutschland....liefern aber nach Deutschland. Wie verhält es sich da?

Kann man nicht pauschal beantworten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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