Darf Produktname (nicht eingetragen) einer eingetragenen Marke ähnlich sein?

28. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Andrea Sp.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Darf Produktname (nicht eingetragen) einer eingetragenen Marke ähnlich sein?

Guten Tag,

Wir sind ein kleiner Milchziegenhof und verkaufen Käse in unserer Region. Nun haben wir einen neuen Ziegenfrischkäse entwickelt, der cremiger/streichzarter ist als Ziegenfrischkäse üblicherweise ist. Nun würden wir diesen gerne "Ziegadelphia" oder Zick'a'Delphia" nennen, in Anlehnung an Philadelphia. Wir wollen den Name nicht schützen oder eintragen lassen. Das Produkt würde am Marktstand und in Bioläden (hauptsächlich in der Region) in kleinen Mengen verkauft (nur in Einzelfällen in Läden, in denen auch Philadephia angeboten wird).

Meine Frage:
- gälte Ziegadelphia oder Zick'a'Delphia als ähnlich zu Philadelphia?
- ist dieser Name rechtlich sicher?

Vielen Dank für eure Antworten/Meinungen dazu und evtl. auch für alternative Namensvorschläge :)
Andrea

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Das Problem ist weniger das Markenrecht, sondern das UWG.
Ein Fall des §4 Abs. 3b) UWG, die sogenannte "Rufausbeutung", erscheint nicht ganz fernliegend. Dass man das Produkt deshalb "Zick'a'Delphia" nennt, weil man beim Kunden an den guten Ruf und die Eigenschaften von Philadephia anspielen möchte, kann man ja nicht wegdiskutieren.

Im gewerblichen Rechtsschutz ist es leider so, dass nicht unbedingt derjenige gewinnt, der im Recht ist, sondern derjenige, der die sich die teureren Anwälte leisten kann - und ich befürchte, das ist nicht Ihr Milchhof.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andrea Sp.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für diesen Hinweis.
Schreibt gerne noch mehr Antworten/Meinungen dazu.
Grüße
Andrea

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Ich kann drkabo nur beipflichten.

Sollten Sie Ihr Produkt so nennen, wird es nicht lange dauern, bis Sie die Abmahnung von Kraft / Heinz bekommen.

Mein Rat:

Mach Sie ein Brainstorming und suchen Sie einen anderen Namen, ist bedeutend einfacher, effektiver und günstiger als gegen einen knapp 100 Milliarden $ Konzern antreten zu wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Sollten Sie Ihr Produkt so nennen, wird es nicht lange dauern, bis Sie die Abmahnung von Kraft / Heinz bekommen.

Zustimmung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1532 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das Problem ist weniger das Markenrecht, sondern das UWG.
Ein Fall des §4 Abs. 3b) UWG, die sogenannte "Rufausbeutung", erscheint nicht ganz fernliegend.


Doch.

Das Anbieten von Frischkäse aus Ziegenmilch ist keine unlautere Ausbeutung / Beeinträchtigung der Wertschätzung der Frischkäsezubereitung eines Wettbewerbers ( insbesondere ist es keine Nachahmung: Laut Käseverordnung braucht eine Käsezubereitung nur zu 50% aus Käse bestehen und darf neben Käse auch andere Milcherzeugnisse und weitere Lebensmittel wie Kräuter oder Gewürze enthalten ( KäseV - "Käseverordnung von 1965 in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1986 (BGBl. I S. 412 ), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 27. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3227 ) geändert worden ist" )

Die Bekanntheit oder das Renommé einer Ware ist nicht Gegenstand eines wettbewerbsrechtlichen Schutzes; sondern vielmehr ist ihre "Wertschätzung" wettbewerbsrechtlich vor Ausbeutung oder Beeinträchtigung geschützt - aber erst wenn es in unangemessener Weise geschieht. Und auch bloß dann, wenn es durch NACHAHMUNGEN passiert:

"Für die Annahme einer unlauteren Handlung gemäß § 4 Nr. 3 UWG ist Voraussetzung, dass der Inanspruchgenommene Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind. Eine Nachahmung setzt zunächst voraus, daß (...)

Außerdem muss das Produkt oder ein Teil davon mit dem Originalprodukt übereinstimmen oder ihm zumindest so ähnlich sein, dass es sich nach dem jeweiligen Gesamteindruck in ihm wiedererkennen lässt.

Weitere Voraussetzung des Angebots einer Nachahmung ist, dass die fremde Leistung ganz oder teilweise als eigene Leistung angeboten wird."
BGH, Urt. v. 4.5.2016, I ZR 58/16

Zitat:
Dass man das Produkt deshalb "Zick'a'Delphia" nennt, weil man beim Kunden an den guten Ruf und die Eigenschaften von Philadephia anspielen möchte, kann man ja nicht wegdiskutieren.


Der Frischkäseanbieter kann hier höchstens kennzeichenrechtliche Ansprüche geltend machen:

a) entweder wegen Verwechslungsgefahr ( aufgrund einer so hohen Ähnlichkeit zwischen der Marke "Philadelphia" und "Zick'a'Delphia" und einer so hohen Ähnlichkeit der jeweiligen Waren ( Frischkäsezubereitung einerseits, und Ziegenfrischkäse andererseits ), daß Verbraucher den Eindruck gewinnen könnten, zwischen den jeweiligen Unternehmen bestünden geschäftliche Verbindungen bzw. die Produkte stammten vom selben Hersteller.

b) wenn das markenähnliche Zeichen "Zick'a'Delphia" als für UNÄHNLICHE Waren wie die Markenwaren benutzt beurteilt würde, dann mit der Begründung, daß -trotz dann fehlender Verwechslungsgefahr- "Philadelphia" ein im Inland bekanntes Markenzeichen ist, und daß Bekanntheit oder Wertschätzung des Markenzeichens ausgenutzt würden, und zwar in unlauterer Weise und ohne rechtfertigenden Grund.

"Philadelphia" - Inhaltsstoffe
Frischkäsezubereitung der Doppelrahmstufe, wärmebehandelt.
Inhaltsstoffe:
Milch, Milcheiweißerzeugnis, Speisesalz,Verdickungsmittel (Johannisbrotkernmehl).
pro 100g:
Eiweiß: 4,8 Gramm
Zucker: 3,2 Gramm
Fett: 23,5 Gramm ( davon gesättigt: 17,0 Gramm )

PHILADELPHIA NATUR DOPPELRAHM:
Frischkäsezubereitung der Fettstufe, wärmebehandelt

WEITERE ZUTATEN:
Frischkäse, Molkenerzeugnisse (aus Milch), Speisesalz,
Verdickungsmittel (Johannisbrotkernmehl, Carrageen),
Säuerungsmittel (Citronensäure).

Eiweiß 5.5g
Kohlenhydrate 4.0g
davon Zucker 4.0g
Fett 21.5g
davon gesättigte Fette 14.5g
Ballaststoffe 0.2g
Salz 0.80g
https://www.philadelphia.at/

RK

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Und genau wegen dieser Zutaten sollte man einen handwerklich hergestellten Käse nicht in Verbindung bringen mit dem Massenprodukt auf Verdickungsmittelbasis....
Denke, es gibt viele kritische Konsumenten die diese Haltung teilen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Heinz Kraft per email kontaktieren um deren Meinung/ Zustimmung/ Erlaubnis fragen wäre auch eine Option.
Schlimmstenfalls antworten die halt nicht und man überlegt sich einen anderen Namen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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