Hallo Community
mein Arbeitgeber war gerade in China und will jetzt Unmengen an Produkten einführen und über einen Online Shop verkaufen. Einige Produkte davon sind Design-geschützt wie zB der sogenannte Bubble Chair, kennt Ihr vielleicht...Wie ist das geregelt, wenn man eine Limited in Großbritannien gründet und die Produkte dahin schickt? Man kriegt die ja trotzdem nie nach Deutschland, ohne einen auf'n Deckel zu bekommen, oder?! Reicht es, wenn im Impressum des Online Shops eine englische Adresse steht um diesen Designschutz zu umgehen? Ist wie gesagt eine Aufgabe von meinem Chef wäre dankbar für jede Antwort...
Grüße
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Design-geschützte Produkte aus China verkaufen
29. Oktober 2013
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Frage vom 29. Oktober 2013 | 16:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Design-geschützte Produkte aus China verkaufen
Marke eintragen oder verletzt?
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#1
Antwort vom 29. Oktober 2013 | 16:21
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
So, kurz zusammengefasst?
Dein Chef will einen Markeninhaber hier be*******n. Und weil er der Chef ist, sollst Du einen Weg finden, diese Sauerei halbwegs durch die juristischen Klippen zu navigieren. Und weil der Chef ja clever ist und kein Geld investieren mag, fragst Du in einem Laienforum. Nun denn.
Vergiss das gleich wieder. Ich wäre geneigt, Dir den gutgemeinten Tipp zu geben, die Ware direkt an den deutschen Firmensitz liefern zu lassen und den Markeninhaber darüber zu informieren. Das wäre juristisch am saubersten.
Neben dem Porto fallen dann auch nur geringe Entsorgungskosten für den Chef an, also eigentlich eine Win-Win-Situation.
quote:
Reicht es, wenn im Impressum des Online Shops eine englische Adresse steht um diesen Designschutz zu umgehen?
Klar, der Gesetzgeber macht Gesetze immer nur pro-forma, wenn man also was falsches schreibt, wird's dadurch immer legal.
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#2
Antwort vom 29. Oktober 2013 | 17:22
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 691x hilfreich)
quote:
Wie ist das geregelt, wenn man eine Limited in Großbritannien gründet und die Produkte dahin schickt?
Der Glaube, eine "Limited in Großbritannien" sei der Königsweg zum Umgehen deutscher Gesetze (Steuer, Marke, Urheberrecht, Widerrufsrecht, ...), ist leider nicht auszurotten. Allerdings kenne ich das eher aus der Kiddie-Ecke.
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