Domain-Registrierung bei eingetragener Marke (generisch, englischsprachig)

21. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
rechtfraglich
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Domain-Registrierung bei eingetragener Marke (generisch, englischsprachig)

Hallo zusammen!
Ich möchte gerne eine Affiliate-Seite und später einen Shop zu einem Nischenartikel (Kleidungsstück) erstellen - Märkte: Deutschland und USA, jeweils mit eigener Seite.

Nun bin ich auf Namenssuche. Gerne möchte ich die englische, generische Bezeichnung des Kleidungsstücks (im Folgenden Platzhalter [bezeichnung]) im Namen haben und habe diesbezüglich folgende Favoriten:
[bezeichnung]y.com /.de
[bezeichnung]24.com /.de
top[bezeichnung].com /.de

Bei der Recherche ist mir nun aufgefallen, dass im DPMAregister der Begriff [bezeichnung] geschützt ist. Zum einen von einem großen Pharmakonzern für die Klasse 05, zum anderen von einem britischen Unternehmen für die Klassen 09, 35, 36, 38, 42.

Nun meine Frage: Wie kritisch ist eine Registierung der o.g. Domainnamen für den genannten Zweck?

Vielen Dank im Voraus :cheers:
Mark




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41101x hilfreich)

Ohne die Marken zu kennen fast nicht zu beurteilen.


Aber gerade größere Markeninhaber verteidigen ihre Marken gerne auf andere Art und Weise:
In dem sie durch bekannte, große Anwaltskanzleien ihre eventuellen Rechte recht aggressiv als in Stein gemeißelt suggeriert und durch hohe Streitwerte mit Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe eines Neuwagens.
Nach der Peitsche kommt dann das Zuckerbrot, ein Vergleich mit Unterlassungserklärung und geringer Forderung von ein paar Hundert Euro.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5441 Beiträge, 1823x hilfreich)

Zitat:
die englische, generische Bezeichnung des Kleidungsstücks


... ist in der Regel nicht schutzfähig, sofern es sich nicht von Anfang an um eine Marke gehandelt hat ("Walkman", "Wakeboard").

Mal dumm gesagt, man bekommt keine Marke auf "Overall" oder "Sweater" für Kleidungsstücke (bzw. eine solche wäre löschwürdig). Für Finanzdienstleistungen schon.

Auch im Deutschen sind englische (oder anderweitig fremdsprachige) glatt beschreibende Bezeichnungen freihaltebedürftig (vgl. Entscheidung zu "vocal coach").

-- Editiert von BigiBigiBigi am 22.08.2018 10:54

1x Hilfreiche Antwort

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