Guten Tag,
ein Verkäufer stellt ein Angebot bei Ebay ein, mit dem Titel: "Staubsaugerbeutel Beutel Staubsauger MarkennamenXYZ Markennamen2XYZ Staubsaugen".
In der Beschreibung steht nur: Staubsaugerbeutel für Staubsauger als Ersatzteil oder Erweiterung.
Sprich keine Nennnung von Marken, nur der obige Beschreibungstext. Zudem steht in der Beschreibung bei dem von Ebay vordefinierten Feld "Marke:" Ersatzteil.
Die Firma MarkennamenXYZ jedoch sieht eine Verletzung des Markenrechts und schickt dem Verkäufer eine Unterlassungserklärung + eine Rechnung für die Zwischenzeitliche Markennutzung und bei nicht unterschriebener Unterlassungserklärung Drohung mit Verfahren nach MarkenG.
Greift hier nicht folgendes:
"Nach § 23 Nr. 3 MarkenG (...) hat der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist und nicht gegen die guten Sitten verstößt.
?
Freundliche Grüße
maxohnenamen
-- Editiert von maxohnenamen am 10.09.2019 13:16
Ebay: Markennamen im Titel (Ersatzteilgeschäft) Unterlassungserklärung + Rechnung Markennutzung
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Hallo,
wenn die Beutel auch für die Marke passen(?) sehe ich den genannten §23 als einschlägig, genau für so etwas gibt es ihn.
Das ist ohne Belang. Wenn man den Markennamen verwenden darf dann natürlich auch in der Beschreibung.Zitat:In der Beschreibung steht nur: Staubsaugerbeutel für Staubsauger als Ersatzteil oder Erweiterung.
Stefan
ZitatHallo, :
wenn die Beutel auch für die Marke passen(?) sehe ich den genannten §23 als einschlägig, genau für so etwas gibt es ihn.
Das ist ohne Belang. Wenn man den Markennamen verwenden darf dann natürlich auch in der Beschreibung.Zitat:In der Beschreibung steht nur: Staubsaugerbeutel für Staubsauger als Ersatzteil oder Erweiterung.
Stefan
Hallo,
Danke für den Beitrag.
In diesem Fallbeispiel handelt es sich um Beutel,
ZitatHallo, :
wenn die Beutel auch für die Marke passen(?) sehe ich den genannten §23 als einschlägig, genau für so etwas gibt es ihn.
Das ist ohne Belang. Wenn man den Markennamen verwenden darf dann natürlich auch in der Beschreibung.Zitat:In der Beschreibung steht nur: Staubsaugerbeutel für Staubsauger als Ersatzteil oder Erweiterung.
Stefan
Hallo Stefan,
danke für die Antwort. Ja, die Beutel passen in diesem Fallbeispiel.
Bleibt halt die Frage, ob im Titel nicht hätte stehen müssen "Staubsaugerbeutel Beutel Staubsauger FÜR MarkennamenXYZ Markennamen2XYZ Staubsaugen".
Wie genau definiert sich das, wenn es sich wirklich um ein No Name Ersatzteil für bestimmte Staubsauger handelt.
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Zitat"Staubsaugerbeutel Beutel Staubsauger MarkennamenXYZ Markennamen2XYZ Staubsaugen" :
Steht das da wirklich so? Staubsaugerbeutel ... Staubsauger ... Staubsaugen? Eigentlich werden Ersatzbeutel mit der Typenbezeichnug des Beutels verkauft, aber nicht mit der Typenbezeichnung des Staubsaugers.
Also z.B. Beutel als Ersatz für "MIele Staubsaugerbeutel E". Aber nicht Beutel für MIele HiTech 2019.
ZitatBleibt halt die Frage, ob im Titel nicht hätte stehen müssen "Staubsaugerbeutel Beutel Staubsauger FÜR MarkennamenXYZ Markennamen2XYZ Staubsaugen". :
Genau das ist das Problem.
Durch diese Formulierung und die fehlende Klarstellung im Artikeltext wird dem Kunden suggeriert er bekäme Artikel der Marken MarkennamenXYZ / Markennamen2XYZ.
Da sollte man einen versierten Fachanwalt fragen, bevor man die Kosten noch weiter erhöht ...
Das ist ja ein FallBeispiel. Könnte man natürlich auch auf Filter oder sonstige Produkte projektierten. Die Frage ist Ja, worauf es ankommt. Das dort ein "Für" verwendet wird oder ähnliches?
ZitatDie Frage ist Ja, worauf es ankommt. :
Es kommt darauf an, ob der Verbraucher darüber getäuscht wird, das die Ware nicht von einem Markenhersteller stammt.
ZitatDas dort ein "Für" verwendet wird :
Unter Beachtung der Grundregeln der deutschen Sprache wäre das "für" das mindeste.
ZitatDie Frage ist Ja, worauf es ankommt. :
Es kommt darauf an, ob der Verbraucher darüber getäuscht wird, das die Ware nicht von einem Markenhersteller stammt.
ZitatDas dort ein "Für" verwendet wird :
Unter Beachtung der Grundregeln der deutschen Sprache wäre das "für" das mindeste.
Wie bist Du denn mit Deiner letzten Abmahnung im Dez 2018 umgegangen? https://www.123recht.de/forum/internetauktionen/Testkaeufer-Abmahnung-bei-Ebay-Privat-erhalten-fehlendes-Impressum-usw-__f547766.html
Mir scheint, Du versuchst immer noch, den gewerblichen Verkäuferstatus zu umgehen.
Am Ende kam nicht mehr als heiße Luft von der Gegenseite. Ich wäre sehr vorsichtig mit solchen Behauptungen. Und schon gar nicht "immer noch". Das internet ist kein Rechtsfreier Raum, in dem man einfach Behauptungen in die Welt setzen kann.
Und jetzt?
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