Ebay: Markennamen im Titel (Ersatzteilgeschäft) Unterlassungserklärung + Rechnung Markennutzung

10. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay: Markennamen im Titel (Ersatzteilgeschäft) Unterlassungserklärung + Rechnung Markennutzung

Guten Tag,

ein Verkäufer stellt ein Angebot bei Ebay ein, mit dem Titel: "Staubsaugerbeutel Beutel Staubsauger MarkennamenXYZ Markennamen2XYZ Staubsaugen".

In der Beschreibung steht nur: Staubsaugerbeutel für Staubsauger als Ersatzteil oder Erweiterung.

Sprich keine Nennnung von Marken, nur der obige Beschreibungstext. Zudem steht in der Beschreibung bei dem von Ebay vordefinierten Feld "Marke:" Ersatzteil.

Die Firma MarkennamenXYZ jedoch sieht eine Verletzung des Markenrechts und schickt dem Verkäufer eine Unterlassungserklärung + eine Rechnung für die Zwischenzeitliche Markennutzung und bei nicht unterschriebener Unterlassungserklärung Drohung mit Verfahren nach MarkenG.


Greift hier nicht folgendes:
"Nach § 23 Nr. 3 MarkenG (...) hat der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist und nicht gegen die guten Sitten verstößt.

?

Freundliche Grüße
maxohnenamen







-- Editiert von maxohnenamen am 10.09.2019 13:16

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

wenn die Beutel auch für die Marke passen(?) sehe ich den genannten §23 als einschlägig, genau für so etwas gibt es ihn.

Zitat:
In der Beschreibung steht nur: Staubsaugerbeutel für Staubsauger als Ersatzteil oder Erweiterung.
Das ist ohne Belang. Wenn man den Markennamen verwenden darf dann natürlich auch in der Beschreibung.

Stefan

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#2
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

wenn die Beutel auch für die Marke passen(?) sehe ich den genannten §23 als einschlägig, genau für so etwas gibt es ihn.

Zitat:
In der Beschreibung steht nur: Staubsaugerbeutel für Staubsauger als Ersatzteil oder Erweiterung.
Das ist ohne Belang. Wenn man den Markennamen verwenden darf dann natürlich auch in der Beschreibung.

Stefan


Hallo,

Danke für den Beitrag.

In diesem Fallbeispiel handelt es sich um Beutel,
Zitat (von reckoner):
Hallo,

wenn die Beutel auch für die Marke passen(?) sehe ich den genannten §23 als einschlägig, genau für so etwas gibt es ihn.

Zitat:
In der Beschreibung steht nur: Staubsaugerbeutel für Staubsauger als Ersatzteil oder Erweiterung.
Das ist ohne Belang. Wenn man den Markennamen verwenden darf dann natürlich auch in der Beschreibung.

Stefan


Hallo Stefan,

danke für die Antwort. Ja, die Beutel passen in diesem Fallbeispiel.

Bleibt halt die Frage, ob im Titel nicht hätte stehen müssen "Staubsaugerbeutel Beutel Staubsauger FÜR MarkennamenXYZ Markennamen2XYZ Staubsaugen".

Wie genau definiert sich das, wenn es sich wirklich um ein No Name Ersatzteil für bestimmte Staubsauger handelt.

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von maxohnenamen):
"Staubsaugerbeutel Beutel Staubsauger MarkennamenXYZ Markennamen2XYZ Staubsaugen"


Steht das da wirklich so? Staubsaugerbeutel ... Staubsauger ... Staubsaugen? Eigentlich werden Ersatzbeutel mit der Typenbezeichnug des Beutels verkauft, aber nicht mit der Typenbezeichnung des Staubsaugers.

Also z.B. Beutel als Ersatz für "MIele Staubsaugerbeutel E". Aber nicht Beutel für MIele HiTech 2019.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120009 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von maxohnenamen):
Bleibt halt die Frage, ob im Titel nicht hätte stehen müssen "Staubsaugerbeutel Beutel Staubsauger FÜR MarkennamenXYZ Markennamen2XYZ Staubsaugen".

Genau das ist das Problem.

Durch diese Formulierung und die fehlende Klarstellung im Artikeltext wird dem Kunden suggeriert er bekäme Artikel der Marken MarkennamenXYZ / Markennamen2XYZ.


Da sollte man einen versierten Fachanwalt fragen, bevor man die Kosten noch weiter erhöht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist ja ein FallBeispiel. Könnte man natürlich auch auf Filter oder sonstige Produkte projektierten. Die Frage ist Ja, worauf es ankommt. Das dort ein "Für" verwendet wird oder ähnliches?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120009 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von maxohnenamen):
Die Frage ist Ja, worauf es ankommt.

Es kommt darauf an, ob der Verbraucher darüber getäuscht wird, das die Ware nicht von einem Markenhersteller stammt.



Zitat (von maxohnenamen):
Das dort ein "Für" verwendet wird

Unter Beachtung der Grundregeln der deutschen Sprache wäre das "für" das mindeste.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120009 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von maxohnenamen):
Die Frage ist Ja, worauf es ankommt.

Es kommt darauf an, ob der Verbraucher darüber getäuscht wird, das die Ware nicht von einem Markenhersteller stammt.



Zitat (von maxohnenamen):
Das dort ein "Für" verwendet wird

Unter Beachtung der Grundregeln der deutschen Sprache wäre das "für" das mindeste.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 2x hilfreich)

Am Ende kam nicht mehr als heiße Luft von der Gegenseite. Ich wäre sehr vorsichtig mit solchen Behauptungen. Und schon gar nicht "immer noch". Das internet ist kein Rechtsfreier Raum, in dem man einfach Behauptungen in die Welt setzen kann.

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