Hallo,
meine Tochter würde gerne ihre Sommersachen (Badeanzug, Strandtuch) die sie selbst getragen hat bei Ebay verkaufen. Die Sachen sind aus Deutschland aus einem Versandhaus letzten Sommer gekauft wurden, und würden bei ebay als: "wie neu" wieder verkauft werden, da nur 1 mal benutzt. Es können keine Plagiate oder Imitate sein.
Welche Klausel muß man beim Angebot reinschreiben um mit den Lizenz-Inhabern keinen Ärger bekommen.
Wäre nett, wenn jemand meiner Kleinen einen Tip geben könnte.
Danke.
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Ebay Verkauf Ed Hardy Ware, getragen, Klausel?
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Wie wäre es mal ganz ohne Klausel, falls Absatz 1 hier zutrifft und nicht Absatz 2 (was selten der Fall ist)?
quote:
Markengesetz § 24 Erschöpfung
(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.
(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn sich der Inhaber der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung der Benutzung der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist.
Falls Passagen darin unklar sein sollten, bitte nachfragen. Aber im Grunde darf man korrekt in der EU gekaufte Markenware auch unter dieser Marke wieder anbieten in der EU.
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"
quote:
Welche Klausel muß man beim Angebot reinschreiben um mit den Lizenz-Inhabern keinen Ärger bekommen.
Gar keine. Es gibt keine "magischen Beschwörungsformeln", mit denen man sich Ärger vom Hals halten kann.
Aber warum sollte es welchen geben? Wenn es in der EU gekaufte Originale sind, kann dir der Markeninhaber gar nix.
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Hallo! Bitte kein Ed-Dummkopf verkaufen!
Hier meine Odysee: http://www.123recht.net/Abmahnung-EdHardy-Privatverkauf-__f166121.html
Die nerven bereits seit 3 (!!!) Jahren rum nun verjährt der ganze Mist am 31.12.2010 endlich.
Die mahnen auch Leute ab deren veräusserte Kleidung nicht gefälscht ist!
Gebt es lieber in die Altkleider (gut gemeinter Rat)!
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-- Editiert am 16.12.2010 11:56
quote:
Die mahnen auch Leute ab deren veräusserte Kleidung nicht gefälscht ist!
Wenn ich weiß, daß ich im Recht bin, ist mir in der Regel völlig latte, was irgendwelche Heinzens herumabmahnen zu müssen meinen. Das sitze ich dann ganz locker aus, weil ich weiß, daß die ja sowieso nicht beweisen können, was nicht stimmt.
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An Snoop Pooper Scoop: Ja, da hast du auch Recht!
Nur wenn man es nicht zu 100% nachweisen kann weil das Ding z.B. schon wieder verkauft und weg ist.
Es ist einfach unnötig sich 3 Jahre lang so nerven zu lassen (man muss ja auch immer aufpassen, dass man mal nicht die Widerspruchsfrist für den Mahnbescheid, der Zufällig zur Urlaubszeit eintrudelt, verpasst).
Das kann einem irgendwann wirklich richtig aufen Sack gehen.
Der TE kann unter Berücksichtigung meiner Erfahrung so vielleicht besser abwägen was ihm der Krempel wert ist.
Ich wünsche W. und Kollegen jedenfalls nicht viel Gutes fürs neue Jahr.
Oder wie meine Oma immer zu sagen pflegte: "Irgendwann kommt alles zurück!"
Bis dann!
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